Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
748 Stiftungen. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand Ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestattet, zwei, drei oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft vom Wachtmeister abwärts des k. k. Huszaren-Regiments Nr. 8, mit einer Zulage von 40 fl. C. M. betheilt werden. Die Wahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie, Freiherrn von Kienmayer überlassen; nach dessen erfolgtem Ableben aber wird dieselbe von dem jeweiligen ältesten als Ober-Officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich von Kienmaver'schen Familie ausgeübt. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Ober-Officier dienen sollte, so übergeht das Verleihungsrecht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren. (N. 1690, vom 17. Juni 1826.) 34* Des David König, Handelsmannes zu Marburg. Fiir den verdienstvollsten Mann der Militär - Polizei - Wach - Corps- Abtheilung zu Gratz. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei lpercentigen Staats-Schuldverschreibungen zu je 100 fl., zusammen 200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem FZM. Freih. Kempen von Fichtenstamm, und nach dessen Ableben dem jeweiligen Commandanten des Militär-Polizei-Wach- Corps zu. (Abth. 6, Nr. 1674, vom 26. Februar 1859.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge Auflassung der k. k. Militär- Polizei—Wach—Corps—Abtheilung zu Gratz, hat diese Stiftung auf das 1. Gendarmerie-Regiment mit allen seinen Modalitäten überzugehen. (Abth. 13, Nr. 7193, vom 23. December 1860.) 35« Des k.k. Majors Franz Kol 1 mami des Infanterie-Regiments Nr.61. Das Capital besteht in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl., wovon die Interessen am 19. April, als dem Geburtstage Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I., an den ältesten in der 1. Compagnie des Regiments dienenden Gemeinen auszufolgen sind. Das Verleihungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (K. 3089, vom 18. Juni 1848.) 30* Des priv. Grosshändlers Philipp G. Kopelly zu Pesth, wornach jener Gendarme vom Wachtmeister abwärts des 6. Gendarmerie-Regiments am 18. August jährlich betheilt werden soll, welcher im Laufe des der Ver- theilung vorausgegangenen Jahres sich besonders ausgezeichnet hat. Das Stiftungs-Capital besteht in der öpercentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.099, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Gendarmerie-General-Inspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 9839, vom 29. September 1833.) 3t« Des Bischofes zu Tribunitz und k. k. Statthalterei-Rathes zu Ofen Johann v. Koválik, für das Linien-Infanterie-Regiment Nr. 33. Das Capital beträgt 2500 fl. W. W. Von den Interessen erhält der Re- giments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heiliges Mess-Opfer fiir die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regimente vom Untei’-Oftlcier oder Cadeten befördertes verdienstliches Individuum nach der Wahl des jeweiligen Regiments-Commandanten einen Equipirungs-Beitrag. (Vom 28. Juli 1820.) 38. Des Radwerk-Besitzers Leopold Krame!* v. Lilienthal. Für jene zwei Krieger des Infanterie-Regiments Grossfürst Nicolaus Czesarewitsch von Rus«land Nr. 61, welche die Verlockungen zum Treubruche mit Abscheu zurückgewiesen haben, und nach deren Ableben für fünf der würdigsten Krieger dieses Regiments.