Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1860-61)

Anhang

834 Stiftungen. 30* Der Gemeinden des Bezirkes Turnau im Bunzlauer Kreise Böhmens unter dem Namen Adolph Wunsch-Stiftung, für zwei Patental-Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Bpereentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 2000 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Chef des Landes-General-Commando in Böhmen zu. (Abth. IS, Nr. 3290, vom 23. Juli 1860.) 31« Eines Ungenannt sein wollenden Spenders aus dem Tyczyner Bezirke in Galizien, für einen in was immer für einem Feldzuge invalid gewor­denen k. k. Soldaten aus der Gemeinde Alt-Borek. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei Spercentigen National-Anlehens- Obligationen von ISO fl., deren Interessen der ßetheilte lebenslänglich zu be­ziehen hat. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Besitzer des Gutes Alt-Borek. (Abth. IS, Nr. 3804, vom 9. August 1860.) 3%* Der Feldmarschall-Lieutenants-Gattin Julie Victor v. Pontis, für mittellose verwaiste Officiers-Töchter. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 7570 fl. C. M., von deren Interessen drei Stiftungs-Plätze zu je 100 fl. und ein Stiftungs-Platz zu 50 fl. jährlich gegründet wurden. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 7S8, vom 13. April 1860.) 33« Des Stanislaus Appolinar Wftsowic*, für fünf der dürftigsten In­validen des dermal noch im Baue begriffenen Invalidenhauses zu Lemberg. Das Stiftungs-Capital besteht in 1600 fl. in galizisehen Grund-Entla- stungs-Obligationen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 1764, vom 29. Februar 1860.) 3ti* Der in Wien bestehenden vier Gesangs-Vereine, als III. Abthei­lung des patriotischen Hilfsvereins während der Kriegsdauer, aus dem Er- gebniss einer musikalischen Production im k. k. Augarten zur Gründung einer Stiftung für sechs im Feldzuge 1859 verwundete und arbeitsunfähig gewor­dene k. k. Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung von 6000 fl., deren Interessen die sechs Invaliden lebenslänglich zu beziehen haben. Das Präsentations-Recht steht den Vorständen der Gesangs-Vereine, und nach Auflösung dieser Vereine dem jeweiligen Chef der nieder-österreichischen Landes-Be- hörde zu. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium auszuüben. (Abth. IS, Nr. 41, vom 9. März 1860.) 3&* Des Wiener Grosshandlungs-Gremiums, zwei Militär-Stiftun­gen in folgender Art: .4. Für zehn k. k. Krieger, Unter-Officiere und Gemeine, welche in dem Feldzuge 1859 erblindet oder verstümmelt und invalid wurden. Das Stiftungs-Capital besteht in 21.757 fl. 47 kr. in öffentlichen Obliga­tionen, von dessen Interessen jeder Stiftling den Genuss jährlicher 100 fl. Oesterr. Währung lebenslänglich bezieht. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. B. Für zwei Stiftungs-Plätze in dem Oedenburger Officiers-Töchter-Er- ziehungs-Institute. Das Stiftungs-Capital besteht in 12.120 fl. in öffentlichen Obligationen. Die Verleihung der beiden Stiftungs-Plätze steht dem Grosshandlungs-Gre- näum, das Vorsehlagsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 661, vom 2. April I860.),

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