Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1860-61)

Anhang

Stiftungen. 829 5. Erste Deutsch-patriotische Vereins-Stiftung, für sechs vermögenslose Witwen der im Feldzuge 1839 vor dem Feinde gebliebenen k. k. Offieiere. In Ermanglung solcher Witwen für vermögenslose Offieiers- Witwen überhaupt, jedoch immer mit Bevorzugung jener, deren Gatten vor dem Feinde geblieben sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 12.000 fl. ungarischer Grund-Entla- stungs-Obligationen, und jeder der sechs Stiftungs-Plätze in 100 fl. Oesterr. Währung jährlich. Das Verleihungsrecht steht dem deutsch-patriotischen Vereine, und nach dessen Auflösung dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 474, vom 28. März 1860.) 6« Zweite Deutsch-patriotische Vereins-Stiftung, für zehn Witwen und Waisen der im Feldzuge 1839 gefallenen k. k. österreichischen Krieger aus dem Mannschafts-Stande. In deren Ermanglung für in diesem Feldzuge invalid gewordene k. k. Krieger, und in deren Ermanglung für Sol- daten-Witwen und Waisen, dann invalide Krieger überhaupt. Das Stiftungs-Capital beträgt 12.000 fl. in ungarischen Grund-Entla- stungs-Obligationen, und jeder der zehn Stiftungs-Plätze besteht in 60 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem deutsch-patriotischen Vereine, und nach seiner Auflösung dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 474, vom 28. März 1860.) Des im Tyrnauer Invalidenhause verstorbenen pensionirten Haupt­mannes 2. Classe, Carl Dollhopfen, für einen würdigen, im Tyrnauer In- validenhause Dienste thuenden Officier vom Hauptmanne 2. Classe abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in 1280 fl. an Grund-Entlastungs- und National-Anlehens-Obligationen, dann in dem Fürst Windisch-Grätz-Lose Nr. 25.196 pr. 20 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 5054, vom 22. September 1860.) 8» Des Gutsbesitzers Eugen Dusy v. Laczkovec, für drei verwundete Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 49, und in deren Ermanglung für drei andere verdienstvolle Soldaten oder Invaliden des Regiments, endlich in deren Abgang auch für Witwen und Waisen von zur Stiftung berufenen Kriegern. Das Stiftungs-Capital besteht in 3000 fl. in 5percentigen Staats-Obliga­tionen Oesterr. Währung, von dessen Interessen jeder Stiftling 50 fl. jährlich erhält. Das Verleihungsrecht hat der Stifter und dessen Nachkommen über Vorschlag des Kriegs-Ministeriums auszuüben. (Abth. 15, Nr. 1591, vom 20. Mai 1860.) 0. Der Beamten, Diener und Arbeiter der k. k. Tabak-Fabrik zu Fürstenfeld, für invalide Krieger aus dem Mannschafts-Stande der-k. k. österreichischen Armee, dann für die Witwen und Waisen der vor dem Feinde Gefallenen. Vorzugsweisen Anspruch auf die Stiftungs-Genüsse haben solche Indi­viduen aus dem Feldzuge 1859, welche früher als Arbeiter in der k. k. Tabak- Fabrik zu Fürstenfeld gedient haben, dann die Witwen und Waisen solcher vor dem Feinde gefallenen k. k. Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 600 fl., von deren Interessen zwei Stiftungs-Plätze zu 15 fl. Oesterr. Währung gegründet wurden. Das Vorschlagsrecht hat die k. k. Tabak-Fabriks-Verwaltung zu Fürstenfeld, das Verleihungsrecht die k. k. Central-Direction der Tabak-Fabriken. (Abth. 15, Nr. 239, vom 24. März 1860.) IO. Des in Carlsruhe gestorbenen k. k. Kämmerers und Oberlieutenants Christian Freiherrn Grayling v. Altheim, unter dem Namen:,,Freiherr

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