Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1860-61)
Anhang
824 Stiftungen. an das 50jährige Inhabers-Jubiläum weiland Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Feldzeugmeisters Erzherzogs Rainer.......................... Capitals-Betrag fl. C. M. 500 1®. Des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Carlv. Schme- ling (tritt erst nach dem Tode derWitwe ins Leben) 4000 13« Des k.k. Feldkriegskanzlei-Adjuncten Carl Schürer v. Waldheim........................................................... 684 Itft« Des Thum und Taxis’schen Ober-Amtes zu Reichenberg in Böhmen ....................................................... 1 24 15« Des k. k. Hauptmannes Sigmund Freiherrn v. Tracli 600 16« Eines Ungenannten.............................................. 10 0 c) Mit der Widmung zu Gunsten einzelner Militär-Erziehungs-Anstalten. 1« Des Brunner Stadt-Magistrates, im Vereine mit dem Israeliten Samuel Kern.......................................... 2 240 ®. Der Haschauer Spar-Casse.................................. 300 3« Der Gemeinde und Herrschaft Pottenbrunn . . . 915 wWVWVA B. ffledicinisch-chirurgische Josephs-Akademie. . Privat-Stiftungen. 1« Des Carl Ritter v. «loelson, bestehend in 3000 fl. in 5percentigen Obligationen, wovon die Interessen, mit jährlichen 150 fl. C. M., einem aus allen Lehrgegenständen mit Vorzugs-Classen bezeichneten Schüler des höheren Lehr-Curses als ein Stipendium bis zur Erlangung der Doctors- Würde der Medicin und der Chirurgie jährlich verabreicht werden. Der Stipendist soll ein Böhme von Geburt seyn, bei gleichen Ansprüchen hat derjenige, der sich als Unterthan der fürstlich Schwarzenberg'schen Herrschaften ausweiset, den Vorzug. Die Wahl des Stipendisten steht dem Director der Akademie zu. (L. 1508, vom 24. April 1828.) ®« Des k. k. Stabs-Feldarztes Joseph Anton ülinz, bestehend in einer nieder-österreichisch-landständischen 4percentigen Obligation pr. 1000 fl., und einer 5percentigen Verlosungs-Obligation pr. 900 fl. Von beiden sollen die Interessen jährlich zur Unterstützung eines aus Würzburg gebürtigen Zöglings, und in Ermanglung eines solchen, eines anderen würdigen verwendet werden. Dem Director der Akademie ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten. (L. 731, vom 28. Februar 1804, und O. 2458, vom 22. October 1843.)