Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1860-61)

Anhang

824 Stiftungen. an das 50jährige Inhabers-Jubiläum weiland Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Feldzeugmeisters Erzherzogs Rainer.......................... Capitals-Betrag fl. C. M. 500 1®. Des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Carlv. Schme- ling (tritt erst nach dem Tode derWitwe ins Leben) 4000 13« Des k.k. Feldkriegskanzlei-Adjuncten Carl Schürer v. Waldheim........................................................... 684 Itft« Des Thum und Taxis’schen Ober-Amtes zu Rei­chenberg in Böhmen ....................................................... 1 24 15« Des k. k. Hauptmannes Sigmund Freiherrn v. Tracli 600 16« Eines Ungenannten.............................................. 10 0 c) Mit der Widmung zu Gunsten einzelner Militär-Erziehungs-Anstalten. 1« Des Brunner Stadt-Magistrates, im Vereine mit dem Israeliten Samuel Kern.......................................... 2 240 ®. Der Haschauer Spar-Casse.................................. 300 3« Der Gemeinde und Herrschaft Pottenbrunn . . . 915 wWVWVA B. ffledicinisch-chirurgische Josephs-Akademie. . Privat-Stiftungen. 1« Des Carl Ritter v. «loelson, bestehend in 3000 fl. in 5percentigen Obligationen, wovon die Interessen, mit jährlichen 150 fl. C. M., einem aus allen Lehrgegenständen mit Vorzugs-Classen bezeichneten Schüler des höheren Lehr-Curses als ein Stipendium bis zur Erlangung der Doctors- Würde der Medicin und der Chirurgie jährlich verabreicht werden. Der Stipendist soll ein Böhme von Geburt seyn, bei gleichen Ansprüchen hat derjenige, der sich als Unterthan der fürstlich Schwarzenberg'schen Herr­schaften ausweiset, den Vorzug. Die Wahl des Stipendisten steht dem Director der Akademie zu. (L. 1508, vom 24. April 1828.) ®« Des k. k. Stabs-Feldarztes Joseph Anton ülinz, bestehend in einer nieder-österreichisch-landständischen 4percentigen Obligation pr. 1000 fl., und einer 5percentigen Verlosungs-Obligation pr. 900 fl. Von beiden sollen die Interessen jährlich zur Unterstützung eines aus Würzburg gebürtigen Zöglings, und in Ermanglung eines solchen, eines anderen würdigen ver­wendet werden. Dem Director der Akademie ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten. (L. 731, vom 28. Februar 1804, und O. 2458, vom 22. October 1843.)

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