Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1860-61)

Landmacht - VII. Landes-Verwaltungs-Branchen

706 Grenz-Bildungs-Anstalten. Im Szluiner GIR. Nr. 4.......................... . 3 deutsche und 20 iUjrische oder croa­tische. „ Warasdiner-Creuzer GIR. Nr. 3 . . 2 deutsche, 47 croatische. „ Warasdiner-St. Georger GIR. Nr. 6 4 deutsche, 64 croatische. „ Brooder GIR. Nr. 7.......................... 12 deutsche, 60 illyrische oder slavo­nische, 6 serbische. „ Gradiscaner GIR. Nr. 8..................... 4 deutsche, 61 illyrisehe od. slavonische, 18 serbische. „ Peterwardeiner GIR. Nr. 9 ... 6 deutsche, 5 slavonische, 34 serbische, 1 slovakische. „ 1. Banal-GIR. Graf Jellacic' Nr. 10 . 7 deutsche, 2 illyrische oder croatische. „ 2. Banal-GIR. Nr. 11.......................... 4 deutsche, 17 illyrische od. croatische, 6 serbische. „ Deutsch-Banater GIR. Nr. 12 . . . 13 deutsche, 36 serbische, 8 rumänische, 2 croatische, 3 slovakische, 2 un­garische. „ Romanen-Banater GIR. Nr. 13 . . 9 deutsche, 78 rumänische, 4 böhmische. „ Serbisch-Banater GIR. Nr. 14 . . 3 deutsche, 43 serbische, 18 rumänische. 3 böhmische, 1 slovakische. „ Titler Grenz-Infanterie-Bataillon . 1 deutsche, 15 serbische. / Bellovar . . 1 croatische. 1 Petrinja . . 1 serbische. \ Kostajnica . 1 serbische. ] Brood . . . 1 serbische. In der Militär-Grenz- J Sémiin . . . 4 serbische, 1 griechische, 1 israelitische. Communität \ Peterwardein 1 serbische. 1 Carlovitz . . 2 serbische. / Pancsova . . 1 deutsche, 4 serbische, 1 Privat-Mäd­f chen-Schule. \ Weiskirchen . 1 serbische, 1 rumänische. Zusammen also . 720 Gemeinde-Schulen. Die griechisch-nicht-unirten National - Schulen in der banatisch - serbischen Militär-Grenze und in den dortigen Militär-Communitäten werden durch die serbischen National-Schulen-Directoren zu Pancsova und Mitrovitz, dann durch den rumänischen National-Schulen-Director zu Karansebes, welche von den Gemeinden unterhalten werden, beaufsichtiget. Die Orts-Seelsorger haben die Verpflichtung, den Religions-Unterricht zu er- theilen; ausserdem üben selbe keinen Einfluss auf die Schule. Die in Folge Allerhöchster Entschliessung Seiner kaiserlich - königlichen Apostolischen Majestät vom 5. December 1838 zur Heranbildung fähiger Unter- Officiere für die Grenz-Truppen in den Stabs-Orten errichteten Grenz-Regiments- Schulen , rücksichtlich Titler Bataillons-Schule, haben einen dreijährigen Curs, mit einem Stande von 30 bis 60 (zu Bellovar von 30 bis 100, zu Titel dagegen von 30 bis 40) Zöglingen, deren Aufnahme den mit der Ober-Aufsicht, Ober-Leitung und Verwaltung dieser Schulen beauftragten Regiments- (rücksichtlich Titler Bataillons-) Commandanten zusteht. Die Controle dieser Schulen ist den Brigadieren übertragen. Der nach dem bestimmten Lehrplane geregelte Unterricht wird in sämmtliehen Schulen gleichartig ertheilt. Mit der unmittelbaren Leitung einer jeden solchen Schule ist ein, zugleich einige Lehrgegenstände Vortragender, subalterner Officier des eigenen Regiments (rücksichtlich Bataillons) beauftragt, welchem zur Aushilfe in der Unterrichts-Ertheilung drei (zu Bellovar vier) Unter-Officiere beigegeben sind. — Zur Erhaltung dieser Schulen sind Pauschalien bewilliget.

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