Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

595 Anhang. Seit Mai 1858 neu zugewachsene Stiftungen. i. Des Garnisons-Caplans Johann Bed- narovics, zu Verona, aus Anlass des für die ganze Monarchie erfreulichen Ereignisses der glücklichen Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin, zur Anschaffung von moralischen Büchern für das Garnisons-Spital zu Verona, sowie zur Anschaffung von Prämien für die Militär-Kinder-Elementar­schule zu Verona. Das Stiftungs-Capital besteht in 8 Stück 5per- centigen National-Anlehens-Obligationen a 100 fl., zusammen 800 fl. C. M. (Abth. 6, Nr. 3397, vom 2t. April 1839.) 3. Des Hauptmannes Anton Büchl von Adlersklau . des Infanterie-Regiments Kron­prinz Albert von Sachsen Nr. 11, für den bravsten Unter-Officier der 12. Compagnie dieses Regiments. Das Capital besteht in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regi- ments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 3749, vom 8. Mai 1839.) 3. Cadeten-Schul-Stiftung des Linien­infanterie-Regiments Nr. 17. Zur Anschaffung von Schreib-, Zeichnen- und sonstigen Requisiten, wissenschaftlichenWerken etc. Im Falle diese Cadeten-Schule ferner selbst­ständig zu bestehen aufhören sollte, sind mit den Interessen des in einer 5percentigen Staats-Schuld­verschreibung pr. 2000 fl. bestehenden Stiftungs- Capitals am 18. August jeden Jahres vier ältest gediente würdige Soldaten obigen Regiments zu betheilen. Dem jeweiligen Commandanten des Regiments steht das Recht über die Verwendung der Stiftungs- Interessen zu. (Abth. 6, Nr. 7977, vom 3. September 1839.) H» Seiner königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preussen. Für das Höchst Seinen Namen führende Küras­sier-Regiment Nr. 8, wornach die verdienstvollsten und würdigsten Unter-Officiere desselben während ihrer activen Dienstleistung jährlich mit einer Zu­lage aus den Stiftungs-Capitals-Interessen zu be­theilen sind. Die Stiftung hat den Namen: Prinz Carl von Preussen Stiftung” zu führen. Das Capital besteht in einer 5percentigen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 1200 fl. Das Vorschlagsrecht zur Betheilung steht den Escadrons-Commandanten, und das Verleihungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 2276, vom 21. März 1839.) 5« Des Oberlieutenants Grafen Moriz Csáky. Für die fünf bestconduisirten Männer des ersten Zuges der zweiten Escadron des 3. Huszá­rén-Regiments, unter welche gleichmässig die Interessen des Stiftungs - Capitales jährlich am 15. März, als dem Todestage des Oberlieutenants Grafen Moriz Csäky, vertheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5per- centigen ungarischen Grund-Entlastungs-Obliga­tionen, jede zu 1000 fl., zusammen 2000 fl. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Com­mandanten des Huszaren-Regiments Nr. 3 zu. (Abth. 6, Nr. 201, vom 13. Jänner 1839.) 6» Zur Geburtsfeier weiland Seiner Maje­stät des Kaisers Franz I., gegründet im Jahre 1808, und regulirt nach eingetretener Verlosung der Stiftungs-Obligation im Jahre 1857, wornach die in den Invalidenhäusern zu Wien, Pettau, Prag und Tyrnau befindlichen würdigsten und bedürf­tigsten Invaliden, 95 in der Gesammtzahl, welche noch keine Zulage gemessen, mit einer täglichen Zulage von 31/3 kr. österrreichischer Währung zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 24.225 fl. und 530 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht den betreffenden Lan- des-General-Commanden zu. (Abth. 6, Nr. 2229, vom 10. März 1859.) 'S. Des Bürgers und Handelsmannes zu Mitro- vvitz, Stephan Milisav Georgievich Edlen von Porcerina. Für invalide Mannschaft der k. k. Armee. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen National-Anlehens-Obligation pr. 1000 fl., deren Interessen immer am 18. August zu verthei­len sind. Das Präsentations-Recht steht dem Peterwardeiner Grenz-Regiments-Commando, das Ernennungsrecht dem Feldmarschall-Lieiitenant Grafen Coronini-Cronberg auf Lebenszeit, nach seinem Ableben aber dem jeweilig commandirenden Generale im Banate und in der ser­bischen Wojwodschaft zu. (Abth. 20, Nr. 1567, vom 13. Mai 1858.) 8« Der Brüder Franz , Carl und Joseph Ritter von Heintl. Für einen im Feldzuge des Jahres 1859 invalid gewordenen, aus Nieder-Oesterreich gebürtigen Krieger, und in künftiger Ermanglung eines vor dem Feinde invalid gewordenen Kriegers für einen aus Nieder-Oesterreich gebürtigen, im Dienste invalid gewordenen Krieger. 38 *

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