Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

580 Stiftungen. centigen niederösterreichisch-ständischen Aera- rial-Obligation pr. 1500 fl. W. W., gegen vorge­schriebene Verrechnung zu betheilen sind. (Section III, Abth. 7, Nr. 2912, vom 10. Juli 1855, und Abth. 14, Nr. 6345, vom 25. Octoberl859.) fft®. Des Wirthshaus- und Bäckerei-Besitzers Marcus Ternaesic, zu Alt-Capella im Gradis- caner Grenz-Regiments-Bezirke. Zu Gunsten seines Stammhauses Nr. 3 in Alt- Capella. Das gegen pupillarmässige Sicherheit und gegen 5 Percente bei Privaten angelegte Capital besteht in 2330 11. C. M., dessen jährliche Interes­sen ein aus dem Grenzhause Nr. 3 zu Alt-Capella die Schule besuchender hoffnungsvoller Jüngling als Stipendium beziehen soll. Wäre für eine Zeit kein geeigneter Knabe vorhanden, so sollen die einstweilen entfallenden Interessen zum Capitale geschlagen werden. Das Verleihungsrecht hat das Gradiscaner Grenz- Regiments-Commando über Vorschlag des Ternacsieh’- schen Hausvaters und über Gutachten des diesem Vorge­setzten Compagnie-Cominando; die Aufrechthaltung die­ser Stiftung ist dem Gradiscaner Grenz-Regimente und dem Militär- und Civil-Gouvernement zu Agram über­tragen. (ß. 3122, vom 10. Juli 1847.) 50* Des k. k. Oberstlieutenants Joseph Vlatkovic. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die jährlich entfallenden Interessen zur Erziehung eines zum Kriegsdienste geeigneten Knaben, welcher die zu Pazarisce befindliche Nor­mal-Schule besucht, und dieselbe auch vollkommen zu beendigen hat, oder in Ermanglung eines sol­chen, zur Erziehung eines Mädchens aus dem- Grenzhause Vlatkovic Nr. 29 zu Pazarisce im Oto- caner Grenz-Regimente, dann in Abgang männli­cher und weiblicher Kinder zur Förderung der Wirthschaft dieses Hauses bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht ist dem Otocaner Grenz-Regi­mente, und die diessfällige Verleihung dem Militär- und Civil-Gouvernement zu Agram übertragen. (B. 495, vom 6. März 1846.)

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