Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)
Anhang
566 Stiftungen. sind, oder in Zukunft werden ausgehoben werden, in deren Ermanglung aber für Invalide von gali- zischer Geburt überhaupt gewidmet sind. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (D. 2663, vom 7. Juni 1835.) 12&6. Der Gubernial-Protokolls-Directors- Witwe Regina Gräfin Sweerts-Spork, für einen vor dem Feinde zum Krüppel gewordenen Krieger des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 30, welcher ausser seinem Patental-Gehalte keinen Aerarial- oder Stiftungs-Genuss bezieht. Das Stiftungs-Capital bestehtin einer apercen- tigenNational-Anlehens-Obligation per 600 fl.C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Com- mandanten des Infanterie-Regiments Nr. 30 und das Verleihungsrecht dem Regiments-Inhaber zu. (Abth. 20, Nr. 1219, vom 14. April 1858.) ltm. Des Gerichtstafel-Beisitzers Joseph v. Szalay. Auf Zulagen für drei aus dem Neusiedler Bezirke durch Alter oder körperliche Gebrechen invalid gewordene, schon entlassene oder zu entlassende Leute des Infanterie-Regiments Nr. 19. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldversehreibung pr. 545 fl. C. M. Das Betheilungsrecht hat das jeweilige Regiments- Commando. (D. 1931, vom 25. Juni 1847.) 1148. Stiftung, entstanden durch Beiträge sämmtlicher Insassen des Tarnower Mrei- ses, zur Unterstützung der in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 invalid gewordenen Krieger aus dem Tarnower Kreise. Das Stiftungs-Stamm-Capital besteht in einer 5percentigen Staats - Schuldverschreibung per 3000 fl. C. M. Das Ernennungsrecht hat der jeweilige Landes- Militär-Commandant von Galizien. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Armee-Ober-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5239, vom 16. Juli 1854.) 1!4{). Der königl. Freistadt Temeswar. Bestehend in 400 fl. C. M., wovon die 6per- centigen Interessen an vier bei der Belagerung Temeswar’s im Jahre 1849 invalid gewordene Kriege!’, vom Feldwebel abwärts, des 61. Infanterie-Regiments, dann des dortigen Artillerie- Zeugs-Verwaltungs-Districtes jährlich am 7. October durch das Armee-Ober-Commando vertheilt werden sollen. (D. 3932, vom 27. Juni 1850.) 150* Des Ferdinand Freiherrn v. Tha- vonat. Das Capital besteht in 453.134 fl. W. W. zu 2 Percent, 230.000 fl. C. M. zu 4 Percent, und in 5140 fl. C. M. zu 5 Percent. Die Capitals-Zinsen erhalten 259 Invaliden. Das Verleihungsrecht ist dem Armee-Commando in Wien überlassen. (G. 9492, vom Jahre 1791, D. 2704, vom 15. November 1841, und D. 1627, vom 24. Juni 1842.) 151. Der israelitischen Cultus-Gemeinde zu Töplitz, wornach mit den vom Stiftungs-Capitale jährlich entfallenden Interessen in jedem Jahre an dem Tage, an welchem in der Residenzstadt Wien im Jahre 1853 das Genesungsfest Seiner k.k. Apostolischen Majestät Franz Josephl. gefeiert wurde, nämlich am 12. März, einer von den in Mailand am 6. Februar 1853 verwundeten Soldaten, der die meiste Berücksichtigung verdient, durch seine ganze Lebensdauer betheilt werden soll, nach seinem Absterben aber diese Interessen alljährlich an zwei verdiente Invaliden zu gleichen Theilen auszufolgen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung Nr. 2171, vom 1. November 1852, pr. 200 fl. C. M. Die Bestimmung der zu Betheilenden ist dem Feldmarschalle Grafen Radetzky, und nach dessen Tode dem Armee-Ober-Commando anheimgestellt. (Section III, Abth. 4, Nr. 1862, vom 28. Febr. 1856.) 152». Des Gutseigenthümers vonKnydance in Galizien, Johann v. Torosiewicz, für drei invalide Krieger ohne Unterschied derNationalität, welche jährlich am Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers mit den Interessen des Stiftungs-Ca- pitals pr. 300 fl. in galizisehen Grund-Entla- stungs-Obligationen betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht der galizisehen Militär- Landes-Behörde zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 17.583, vom 31. Dec. 1856.) 153. Des k. k. Rittmeisters Franz Trauschke. Das Capital besteht in 200 fl. W. W., von dessen Interessen jährlich am 4. October drei Invalide der sogenannten Wahnsinnigen-Chambrée im Tyrnauer Invalidenhause betheilt werden. Das Verleihungsrecht hat das Armee-Commando in Ungarn. (D. 3689, vom 26. August 1831.) 15t4. Der Gebrüder Jacob und Isak Treves. Das Capital besteht in drei opercentigen, in C. M. verzinslichen Staats-Schuldverschreibungen, im Gesammtbetrage pr. 2100 fl. C. M., zu Gunsten der Invaliden des Militär-Invalidenhauses zu Padua. Die Verwaltung desselben und die Vertheilung der Interessen steht der dortigen Invalidenhaus-Commission zu. (D. 4529, vom 22. September 1828.) 155. Des verstorbenen Hauptmannes Joseph Ullmanu des Kiisten-Artillerie-Regiments, für zwei brave Invaliden des Prager Invalidenhauses. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung Nr. 36.672, ddo. 1. December 1856, pr. 480 fl., deren Interessen am 23. April jeden Jahres zu vertheilen sind. Die Wahl der zu betheilenden zwei Invaliden steht dem Armee-Ober-Commando zu. (Abth. 20, Nr. 325-2, vom 27. März 1857.) 156. Des Carl Umlauf, Präsidenten des k. k. Ober-Landes-Gerichtes zu Pressburg, unter dem Namen: „Carl Umlauf-Stiftung” für einen durch Verwundung oder sonst gefahrvolle Anstrengung im Dienste invalid gewordenen Gendarmen.