Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. 547 149. Patriotischer Geber aus den Jahren 1813 und 1814. Zur Belohnung und Unterstützung verdienter, hilfsbedürftiger Krieger der k. k. Armee und zur Unterstützung von Militär-Witwen und Waisen. Das Capital besteht in 104.460 fl. in Staats- Schuldverschreibungen. Das Verleihungsrecht wird durch den Chef der III. Section des Armee-Ober-Commandos ausgeübt. (I). 5159, vom 9. December 1838.) 50. Eines ungenannt bleiben wollenden Pa­trioten. Für den wackersten, oder einen blessirten Gendarmen vom Wachtmeister abwärts des Po­stens Bruck an der Mur. Das Capital besteht in einer opercentigen Obligation pr. 100 fl., deren Interessen von dem Commandanten des 12. Gendiirmerie-Regiments zu vertheilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 5018, vom 7. Dec. 1853.) Äf. Des k. k. privilegirten Grosshändlers Alois Friedrich Perisutti. Unter dem Namen „Perisutti’s Gendarmen- Stiftung“ zur jährlichen Betheilung von zehn aus­gezeichneten Gendarmen mit je 10 fl. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5 per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 2000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Gendar- merie-General-Inspector zu, und die Betheilung hat jähr­lich am 18. August zu geschehen. (Section III, Abth. 4, Nr. 2672, vom 15. März 1855.) 52. Mehrerer Gemeinden des politischen Bezirkes St. Pölten, aus Anlass der glückli­chen Rettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. Für einen mit Auszeichnung dienenden Mann des Infanterie-Regiments Nr. 49. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3yaper- centigen Verlosungs-Obligation pr. 525 fl. Das Ernennungsrecht hat der jeweilige Regiraents- Commandant, die Obsorge über die Stiftung das Armee- Ober-Commando. (Section III, Abth. 4, Nr. 8601, vom 6. October 1854.) 53« Der Stadt-Gemeinde St. Pölten, zur Betheilung eines verdienstvollen Soldaten des In­fanterie-Regiments Nr. 49 mit den Interessen des Stiftungs-Capitals, am 18. Februar jeden Jahres. Das Stiftungs-Capital beträgt 360 fl. in 5per- centigen Staats-Schuldverschreibungen. Das Betheilungsrecht sieht dem jeweiligen Itegi- ments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 1925-1942, vom 10. Juli 1857.) 5ti» Des Patriarchen und Erzbischofes von Erlau, Johann Ladislaus Pyrker v. Felsö- Eör, wodurch derselbe das zu Carlsbad ange­kaufte Haus Nr. 516 zur unentgeltlichen Unter­kunft für curbedürftige, mittellose Offieiere der k. k. Armee gewidmet hat. Dann die weitere Stiftung dieses Patriarchen, wodurch ein ganz eingerichtetes Badhaus zu Hof- Gastein zur Aufnahme für kranke Militärs bestimmt, und 10 Stück Actien des dort bestehenden Was- serleitungs - Vereines im Gesammtbetrage von 250 fl. R. W. diesem künftigen Militär-Badhause gewidmet worden sind. Die Disposition steht dem Armee-Ober-Commando zu. (0. 620, vom 31. December 1839.) 55. Des Einreichungs-Protokolls-Directions- Adjuncten der niederösterreichischen Provinzial- Bau-Direction Anton Rauch. Für zwei Individuen der Mannschaft des In­fanterie-Regiments Nr. 28 vom Feldwebel abwärts, welche in den Jahren 1848 und 1849 sich durch besondere hervorragende Kriegsthaten ausge­zeichnet haben, und bei deren Abgänge für solche, welche sich durch musterhaftes Betragen her- vorthun. Das Stiftungs-Capital besteht in 4 Stück 5per- centigen Metallique-Obligationen, jede a 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Com­mandanten dieses Regiments zu. Die Vertheiluug geschieht jährlich am 6. October, als am Todestage des um das Allerhöchste Kaiserhaus und den Staat hochverdienten Feldzeugmeisters und Re­giments-Inhabers Grafen Theodor Baillet de Latour. (L. 174, vom 28. Jänner 1851.) 56* Regiments-Stiftung des Officiers- Corps des k. k. 3. Artillerie-Regiments. Das Capital beträgt 1500 fl. in 4percentigen Metallique-Obligationen, wovon die Interessen jährlich am 22. März, als dem Erinnerungstage der 50jährigen Dienstes-Jubelfeier des Regiments- Inhabers Feld-Zeugmeisters Freiherniv. Augustin an drei der am längsten im Regimente brav ge­dienten Leute, vom Feldwebel abwärts, zu glei­chen Theilen zu vertheilen sind. — Die Wahl dieser Individuen ist dem Feld-Zeugmeister Frei­herrn v. Augustin überlassen, nach dessen Ableben aber geht das Verleiluingsrecht auf das jeweilige älteste, als Ober-Officier in der k. k. Armee die­nende Mitglied der Freiherr v. Augustin’schen Familie über. Das Vorschlagsrecht hat das 3. Ar­tillerie-Regiments-Commando. Sollte einstens kein Mitglied dieser Familie als Ober-Officier in der k. k. Armee dienen, so übergeht das Recht an den jeweiligen Regiments-Inhaber. (D. 3204, vom 6. December 1844.) 51. Der Gräfin v. Reichcnbach-Ees- sonitz. Das Capital besteht in 4 Stück Verlosungs- Obligationen ä 4 Percent C. M., zusammen 1150 fl., wovon die Interessen pr. 46 fl. C. M. als Zulage für die, in das Civil-Hospital zu Carlsbad jeweilig aufzunehmende, der dortigen Heilquellen bedür­fende Militär-Mannschaft in so lange verwendet werden sollen, bis dereinst ein Militär-Badhaus wird errichtet werden können. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Militär— Commandanten in Böhmen zu. (0. 378, vom 13. Februar 1842.) 58. Des Wiener Bürgers und gewesenen Feldwebels Gottlieb Reymann. Zum Andenken seiner Dienstleistung im In- fanterie-Regimente Hoch- und Deutschmeister 35 *

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