Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

544 Stiftungen. Die Wahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie, Freiherrn von Kienmayer überlassen; nach dessen erfolgtem Ableben aber wird dieselbe von dem jeweiligen ältesten als Ober-Officier in der k. k. Armee dienendenMitgliede der freiherrlieh von Kienmayer'schen Familie ausgeübt. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Ober-Officier dienen sollte, so übergeht das Verleihungsrecht auf den jeweiligen Militär-Com- mandanten in Mähren. (N. 1690, vom 17. Juni 1826.) 25t Des k. k. Majors Franz Kollmann des Infanterie-Regiments Nr. 61. Das Capital besteht in einer 5 percent igen Metallique-Obligation pr. 100 fl., wovon die Inte­ressen am 19. April, als dem Geburtstage Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I., an den ältesten in der 1. Grenadier-Compagnie des Regiments die­nenden Gemeinen auszufolgen sind. Das Verleihungsrecht hat das jeweilige Regiments- Commando. (K. 3089, vom 18. Juni 1848.) 26# Des priv. Grosshändlers Philipp G. Kopelly zu Pesth, wornach jener Gendarme vom Wachtmeister abwärts des 6. Gendarmerie- Regiments am 18. August jährlich betheilt werden soll, welcher im Laufe des der Vertheilung vor­ausgegangenen Jahres sich besonders ausgezeich­net hat. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5per- centigen National-Anlehens-Obligation Nr. 12.099, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Gendarmerie- General-Inspeetor zu. (Section III, Abfh. 4, Nr. 9839, vom 29. Sept. 1853.) • 2?i Des Bischofes zu Tribunitz und k. k. Statthalterei-Rathes zu Ofen Johann v. Ko válik, für das Linien-Infanterie-Regiment Nr. 33. Das Capital beträgt 2500 fl. W. W. Von den Interessen erhält der Regiments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heiliges Mess-Opfer für die in Schlachten ge­bliebenen Mitglieder des Regiments zu ver­richten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regimente vom Untcr-Ofl'i- cier oder Cadeten befördertes verdienstliches Individuum nach der Wahl des jeweiligen Regi- ments-Commandanten einen Equipirungs-Beitrag. (Vom 28. Juli 18200 2§. Des k. k. Obersten Hermann Ritter Kriegeistein v. Sternfeld. Für das 10. Linien-Infanterie-Regiment zur Verleihung von Equipirungs-Beiträgen an zu Ober- Officieren befördert werdende Unter-Officiere, welche von der Picke auf dienen. Das Stiftungs- Capital besteht in 5900 fl. C. M. in Staats-Obliga­tionen, wovon aber die Universal-Erbin des Stif­ters den lebenslänglichen Fruchtgenuss hat. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regi- ments-Commandanten, die Ober-Curatel dem nieder­österreichischen Landes-Militär-Gerichte, und die Obsorge über die Stiftung dem Armee-Ober-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 11.614, vom 3t. Dec. 1834.) 20« Latour-Stiftung der Leopoldine Coeur d’Ange. Für zehn bei der Belagerung Wiens im Jahre 1848 schwer blessirte Krieger des Infanterie-Re­giments Nr. 28, und in soferne solche Leute in diesem Regimente nicht mehr vorhanden seyn sollten, für Krieger anderer Regimenter, welche bei der besagten Gelegenheit verwundet worden, sind, und, wenn auch diese aussterben, geht der Genuss an würdige Mannschaft des Regiments Nr. 28 über. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Obligation pr. 2000 fl., und einer 2Y3per- centigen Obligation pr. 100 fl., wovon die Interes­sen jährlich am 6. October gleichmässig vertheilt werden sollen. Das Armee-Ober-Commando hat das Verleihungs­recht. (D. 2602, vom 27. April 1830.) 36* Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten Alois von und zu Liechtenstein. Das Capital besteht in einer 5pereentigen Staats - Schuldverschreibung pr. 942 fl., deren jährliche Interessen zur lebenslänglichen Bethei­lung eines noch im Uhlanen-Regimente Nr. 2 die­nenden oder nach geleisteten Kriegsdiensten aus demselben getretenen, aus dem Königreiche Ga­lizien gebürtigen Gemeinen oder Unter-Oft’iciers bestimmt; dann in einer Spercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 52 fl., deren Interessen zu einer jährlich am 9. August, als dem Jahres­tage des im Jahre 1849 stattgefundenen Entsatzes von Temeswar — beim Stabe des obgenannten Uhlanen-Regiments zu lesenden heiligen Messe für die in den Jahren 1848 und 1849 in treuer Pflicht-Erfüllung gefallenen Officiere, Unter-Offi- ciere und Gemeine des besagten Regiments zu verwenden sind. Die Betheiluug mit den erstgedachten Stiftungs- Interessen steht dem jeweiligen Commandnnten des ge­nannten Uhlanen-Regiments zu. (L. 387, vom 10. Februar 1833.) 31. Des Invaliden-Corporals Michael Lo- vasz. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats - Schuldverschreibung von 100 fl., deren jährliche Interessen für den jeweiligen Estandart- Führer der ersten Division des Huszaren-Regi- ments Nr. 3 als Zulage gewidmet sind. Die Betheilung wird vom Regiments-Commando alljährlich am 30. Mai vorgenommen. (D. 4967, vom 7. November 1837.) 32. Seiner kaiserlich-königlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ludwig. Bestehend in zwei Spercentigen Metallique- Staats-Schuídverschreibungen jede von 1000 fl., aus deren jährlichen Interessen von 100 fl. am 15. August jeden Jahres, als am Gedächtnisstage der am 15. August 1847gehaltenen200jährigen Ju­belfeier der Errichtung des Linien-Infanterie-Regi- ments Nr. 8, fünf der würdigsten Individuen dieses Regiments vom Feldwebel abwärts betheilt werden. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regi­ments-Inhaber zu. (K. 5910, vom 24. December 1847.)

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