Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)
Anhang
Sil Stiftungen*) zu Gunsten des k. k. Militär-Standes. I. Für die Truppenkörper. A. Für active Truppenkörper. 1. Des k. k. Rittmeisters Grafen Coloman Almásai Das Capital bestellt in einer verlosten 3per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1040 fl., deren Interessen unter zwei Mann der achten Escadron des Huszaren-Regiments Nr. 8, welche noch keine Leibesstrafe erhalten haben, gleich- massig vertheilt werden. Das Betheilungsrecht hat dasRegiments-Commando. (K. 1261, vom 28. März 1849.) 2. Des Grundbesitzers zu Jászberény und k. k. Bezirks-Capitäns zu Felegyháza, Martin v. Barfsik, für zwei Mann des Huszaren-Regiments Nr. 12, vom Wachtmeister abwärts, ohne Unterschied der Religion, welche aus dem Jász- Cumanier Districte abstammen, und deren Treue, Tapferkeit und untadelhaftes Leben vorzüglich anerkannt ist. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Sper- centigen National-Anlehens-Obligation pr. 220 fl., deren Interessen jährlich am 2. December, als dem Tage des Regierungs-Antrittes Seiner kaiserlichköniglichen Apostolischen Majestät, des regierenden Kaisers Franz Joseph I., vertheilt werden sollen. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Regi- ments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 2268, vom 1. August 1857.) 3« Des k. k. Seeond-Rittmeisters Wilhelm Edlen v. Bath. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3per- centigen verlosten Staats - Schuldverschreibung pr. 263 fl., wovon die Interessen auf monatliche Zulagen für einen gut conduisirten, sich selbst reengagirenden Unter-Oft’icier, oder in dessen Ermanglung für zwei sich selbst reengagirende Gemeine von guter Conduite des Uhlanen-Regi- ments Nr. 6 gewidmet sind. Das Betheilungsrecht ist dem jeweiligen Regiments- Commandanten übertragen. (D. 1671, vom 25. Juli 1844.) Des Franz Battistig v. Rothenfeld. Das Capital besteht in 142 fl. 272percentiger Obligationen. Für einen verdienstlichen verhei- ratheten, mit Kindern belasteten Gemeinen des Linien-lnfanterie-Regiments Nr. 31, jährlich am 6. October, als dem Tage, an welchem Görz im Jahre 1813 wieder an die österreichische Monarchie zurückfiel, zu verleihen. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Oberst dieses Regiments. (C. 1002, vom 21. September 1819.) 5. Des emeritirten Directors des Bezirks- Krankenhauses auf der Wieden, Johann ßuresch. Für einen Mann des 5. Fekl-Jäger-Bataillons, welcher mit den Interessen einer öpercentigen Obligation pr. 100 fl. C. M. von dem Bataillons- Commando zu betheilen ist. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Armee- Ober-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7753, vom 3. October 1854.) 6. Seiner kaiserlich-königlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Carl ELud- wig. Seine kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Carl Ludwig haben mit höchster Widmungs-Urkunde, ddo. Lemberg am 23. Jänner 1853, eine Stiftung zur Unterstützung von unbemittelten Oflicieren, Unter-Officieren und Gemeinen des Seinen höchsten Namen führenden Uhla- nen-Regiments Nr. 7 gegründet. Das Stiftungs - Capital, welches vom Jahre 1833 an in zehn gleichen Jahres-Raten deponirt wird, besteht in 6000 fl. C. M. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Regi- lnents-Coinmandanten und die Obhut über die Stiftung dem Armee-Ober-Coinmando zu. (Section HI, Abth. 4, Nr. 2346, vom 9. März 1855.) V. Des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Carl Grafen von und zu Clam-Vlartinitz. Zur Begünstigung der Reengagirung der Mannschaft des 4. Kürassier-Regiments. *) Die Stiftungs - Capitalien sind in der Regel beim Armee - Ober - Commando deponirt, und werden von dieser Stelle verwaltet, so wie auch das Armee-Ober-Commando die stiftungsgem'asse Verwendung- der bezüglichen Interessen überwacht. — Bei jenen Stiftungen, deren Verwaltung nicht vom Armee-Ober-Coinmando stattfindet, ist diess besonders angegeben. (Die seit Mai 1858 neu zugewachsenen Stiftungen siehe Seite 595 u. ff.)