Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1858)

Anhang

986 Stiftungen. Das Stiftungs-Capital besteht in den vier Stück 4percentigen Lotterie-Anlehens-Staats-Schuldversehreibungen, ddo. 4. März 1854, jede zu 250 fl., zusammen 1000 fl. C. M. Im Falle ein Gewinn auf eines dieser Lose fällt, sind Reali­täten im Regiments-Bezirke in Böhmen anzukaufen, und von den Zinsen drei Theile zur Betheilung der vier bravsten Leute vom Feldwebel abwärts im Regimente zu verwenden, der vierte Theil aber ist in die Officiers-Equipirungs-Casse zu Gunsten des ge­summten combattanten Officiers-Corps, mit Ausnahme des jeweiligen Regiments-Commandanten, zu hinterlegen und auf die Equipirung zu verwenden. (Abth. 20, Nr. 961, vom 27. März 1858.) IQ« Der Gubernial-Protokolls-Directors-Witwe Regina Gräfin Sweerts - Spork , für einen vor dem Feinde zum Krüppel gewordenen Krieger des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 30. welcher ausser seinem Patental-Gehalte keinen Aerarial- oder Stiftungs-Genuss bezieht. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National- Anlehens-Obligation pr. f>00 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Infan­terie-Regiments Nr. 30 und das Verleihungsrecht dem Piegiments-Inhaber zu. (Abth. 20, Nr. 1219, vom 14. April 1858.) 1?. Des k. k. Oberlieutenants des Kürassier-Regiments Kaiser Franz Joseph Nr. I und Adjutanten beim zweiten Inhaber dieses Regiments, FM. Grafen von Wratislaw, (dermal Rittmeister beim Husz.-Reg. Kaiser Franz JosephNr.l), Ludwig von Haber, wornach von den Interessen des in einerüpercentigen Staats-Schuldverschrei­bung per 1000 fl. bestehenden Capitals, die drei Standartführer des Regiments mit je einem Fünftel, sodann die Kürassiere sowohl des ersten Zuges der 1. Escadron, als auch des dritten Zuges der 2. Escadron des Regiments, mit je einem Fünftel, und zwar am 18. August jeden Jahres, als dem Geburtsfeste des dermaligen Allerhöchsten Regimenls-Jnhabers, betheilt werden sollen. Die Betheilung hat das Regiments-Commando zu verfügen. (Abth. 20, Nr. 1255, vom 16. April 1858.)

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