Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
962 Stiftungen. 25. Des k. k. Feldmarschalls Gideon Freiherr von IiOudon. Bestehend in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr.732fl. C. M., deren Interessen fiir arme Soldaten-Kinder des vom Stifter innegehabten Infanterie-Regiments Nr. 29 bestimmt sind. Die Verkeilung der Stiftungs - Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (D. 4932, vom 8. November 1835, und D. 2547, vom 27. Juli 1838.) %6* Des Daniel Mac-Carthy. Mit einem aus öffentlichen und Privat-Obligationen bestehenden Capitale von 15.627 fl. 59 kr. C. M. , dessen jährliche Interessen für zwei Witwen der verdienstvollsten Offlciere des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 8 gewidmet sind. Das Recht, die Stiftungs-Genüsse zu verleihen, ist dem jeweiligen Commandanten des erwähnten Infanterie - Regiments überlassen. (D. 2408, vom 9. Juni 1826.) 2?. Der Maria Francisca Malanoth von Caldes, verwitwet gewesenen Gräfin Mikosch. Für 12 arme Officiers - Witwen katholischer Religion, in soferne sie nicht schon in dem Genüsse irgend eines Gehaltes stehen. Das Capital besteht aus 30.210 fl. C. M. und 44.550 fl. W. W. in verschiedenen Obligationen. Das Präsentations-Recht steht dem Carl Freih. v. Moser, Herrn der Herrschaften Achau und Guntramsdorf, und nach seinem Hinscheiden, dessen Erben und Erbes-Erben zu. (Vom 22. August 1767. — D. 39, vom 20. Februar 1837.) 588» Der verstorbenen Majors-Witwe Mathilde Papp, für drei arme und brave Offieiers-Witwen, welche abwechselnd jedes Jahr mit den ganzjährigen Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 350 fl. C. M.. Das Präsentations-Recht steht dem k. k. siebenbürgischen Landes- Militär-Gerichte zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5882, vom 8. Juni 1855.) 2®. Des k.k. Obersten Wilhelm Freiherr von PfeiFershol'en. Für mittellose Militär-Witwen und Waisen von Officieren, oder höheren den Officiers-Cliarakter bekleidenden Stabs-Parteien, welche auf eine Versorgung vom Staate keinen Anspruch haben, dann für Witwen und Waisen der Mannschaft vom Wachtmeister oder Feldwebel abwärts, und von Prima-Pianisten; das Capital beträgt 36.767 fl. C. M., und 79.405 fl. W. W. in verschiedenen Obligationen. Der Stiftungs-Genuss besteht in jährlichen 50 fl. für die erste, und jährlichen 25 fl. für die zweite Kategorie. Das Verleihungsrecht ist dem Armee-Ober-Commando Vorbehalten. (L. 5294, vom 16. October 1850.) 30. Patriotischer Geber. Siehe den Ausweis A, Nr. 46.