Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

Stiftungen. Ö41 Franz I. (12. Februar) zwei Invalide croatischer Nation, alle Jahre abwechselnd von einem anderen der vier Carlstädter Grenz-Infan- terie - Regimenter, zu gleichen Theilen zu betheilen sind. Die Auswahl der zu Betheilenden ist den betreffenden Regi­ments - Commandanten, die Verleihung dem Militär - und Civil- Gouvernement in Agram eingeräumt. (D. 5423, vom 23. November 1833.) 93. Der Mannschaft des 1. und 2. Feld-Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 54. Siehe A, Nr. 31. 9Ü. Der Mannschaft der Garnison zu Grat*. Für sechs in Gratz domicilirende Familien der hilfsbedürftig­sten und würdigsten Invaliden vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht aus zwei üpercentigen Staats- Schuldverschreibungen, zusammen pr. 1200 fl. C M., zu deren An­kauf die erwähnte Mannschaft die ihr von dem Gemeinderathe zu Gratz am Vermählungstage Seiner Apostolischen Majestät desKaisers Franz Joseph I. zugedachte Tageslöhnung pr. 814 fl. 15 kr. C. M. gewidmet hat, welches Capital durch den Beitrag von 185 fl. 45 kr. C. M. eines ungenannt bleibenden Wohlthäters vermehrt wurde. Das Präsentations-Recht steht dem Stadt-Magistrate Gratz, einver­ständlich mit dem dortigen k. k. Militär-Stadt-Commando, das Verleihungs­recht dem k. k. Armee-Corps-, resp. Local-Truppen-Commando zu Gratz zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 4410, vom 23. April 1855.) 95. Kaiserin Maria Anna-Stiftung. Gestiftet vom lt. k. Marine-Ober-Commando durch einen Auf­ruf zu Beiträgen in und ausser der Marine. Ihre Widmung ist, Marine - Individuen jeder Kategorie, welche, sei es im Kriege vor dem Feinde, oder im Frieden durch ein grösseres See-Unglück, oder sonst durch ein besonderes unglückliches Ereigniss in und durch den Dienst an ihrer Person, ihren Familien oder ihrer Habe erwerbsunfähig geworden, oder zu Schaden gekommen sind, zu unterstützen, und zwar mit primären Ansprüchen die Mannschaft vom Ober-Bootsmann und Feldwebel abwärts, oder ihre Hinterbliebenen; dann mit secun- dären Ansprüchen auch Officiere, Beamte und equiparirende Char­gen und Parteien. Das Fonds-Capital besteht gegenwärtig in 40.140 fl. C. M. in öpercentigen Obligationen. Die Oberleitung, Verwaltung und das Verleihungsrecht zu dieser Stiftung ist dem k. k. Marine-Ober-Commando Vorbehalten. (M. 6495, vom 15. August 1852 , und Section III, Abthlg. 9, Nr. 1716, vom Jahre 1855.) 90. Des k. k. Rittmeisters Franz Xaver Mascliek und Ernst Proch. Für Invalide des Wiener fnvalidenhauses aus dem k. k. Dragoner - Regimente Nr. 5, in deren Ermanglung aber für zwei der würdigsten Invaliden dieses Hauses auch von anderen

Next

/
Oldalképek
Tartalom