Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

912 Stiftungen. sers Franz I. in Sémiin. Das Capital besteht in 400 fl. C. M., dessen Zinsen alle Jahre an diesem Tage an zwei verdiente Gemeine der jeweilig dortigen Garnison zu erfolgen sind. Das Militär- und Civil-Gouvernement in Temeswar hat das Ver­leihungsrecht. (Vom 19. Juni 1818.) 15» Des Francesco nobile di Giustiniani zur immerwähren­den Erinnerung an die glückliche Lebensrettung Seiner Aposto­lischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I., zur Betheilung eines treuen tapferen Soldaten von einem der vier venetianisclien In­fanterie-Regimenter Nr. 13, 16, 26 und 45, mit 60 österreichischen Liren jährlich in der Art, dass alle Jahre an ein anderes dieser Regimenter die Reihe kömmt. Die Betheilung hat immer im Monate Februar stattzufinden, und die Wahl des zu befcheilenden Soldaten steht dem jeweiligen Commandanten des betreffenden Regimentes zu. Die Stiftung pr. 400 fl. C.M. ist durch Einverleibung des Pfand­rechtes auf die dem Stifter gehörigen Parzellen in der Steuer- Gemeinde Serego, District Padua, sichergestellt. (Section III, Abth. 4, Nr. 349, vom 14. Jänner 1856.) 16. Des k. k. Platz-Obersten August Freiherrn von Godart. Das Capital besteht aus vier Stück Bank-Actien, jede pr. 500 fl. Die jährlich entfallenden Dividenden sind in zwölf gleichen Theilen unter die vier Estandart-Führer und acht ver­dientere Qua-Wachtmeister des Dragoner-Regiments Nr. 7 zu vertheilen ; sollten mehr oder weniger als acht Qua-Wachtmei- ster im Regimente vorhanden seyn, so hat eine aus dem ältesten Escadrons - Commandanten , dann einem von seinen Kameraden gewählten Ober- und Unterlieutenant zusammengesetzte Commis­sion zu bestimmen, im ersteren Falle, welche von den Qua- Wachtmeistern und im letzteren Falle, welche Corporäle nebst den vorhandenen Qua-Wachtmeistern in den Stiftungs-Genuss zu treten haben. (L. 1034, vom 8. März 1851.) 11. Des k. k. Majors und Bade-Inspectors zu Carlsbad Anton Grafen von Gorcey. Es bestehen drei Capitalien, und zwar: a) in einer 4percentigen Staats - Schuldverschreibung pr. 500 fl. C. M.; b) in vier öpercentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400 fl. C. M.; c) in vier 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M. , zusammen pr. 400 fl. C. M. Jedes dieser drei Capitalien hat die Bestimmung , dass von seinen Interessen alljährlich ein ganz mittelloser verdienstvoller subalterner Officier, welchem zum Gebrauche der Carlsbader Brunnen-Cur die Unterkunft in dem dortigen Officiers-Badhause bewilliget wird, betheilt werden soll. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär-Commandanten in Böhmen zu. (N. 1528, vom 30. Mai 1846, und N. 923, vom 26. September 1848.)

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