Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Bildungs - Anstalten

Bildungs-Anstalten. 753 Bemerkungen. Die Unterschulen haben zwei, die Oberschulen drei Classen, in den ersteren Schulen bringen die meisten Schüler drei Jahre zu. Der Lehrplan entspricht vollkommen jenem der deutschen Elementar- und Normal-Schulen. Die Unter-Realschulen, in welche die Schüler aus den Ober­schulen übergehen können, haben zwei Jahrgänge ; die Lehrgegenstände sind nebst der deutschen auch die National-Sprache, Geographie, Geschichte, Elementar-Mathematik, Naturgeschichte, Technologie, Zeich­nen und Kalligraphie. Die Unter- und Ober-Gymnasien haben zusammen acht Classen, und denselben Lehrplan, wie die übrigen reorganisirten Lehr-Anstalten dieser Art in der Monarchie. In administrativer und disciplinarischer Hinsicht sind die Grenz- Volks-Schulen den Compagnie- undRegiments-Commandanten, beziehungs­weise den Magistraten der Communitäten untergeordnet. Ueber das Gymnasium zu Zengg führt der dortige Bischof, über jenes zu Vin- kovce der dortige Brigadier die Ober-Aufsicht. Ausserdem, und vor­züglich zur Ueberwachung in didaktischer Hinsicht, sind die vorne genannten vier Grenz-Schulen-Directoren angestellt, welche die ihnen zugewiesenen Districte bereisen, und von welchen zwei, nämlich jener zu Temeswar und jener zu Agram , zugleich als Referenten über das Schulwesen bei der Grenz-Section des betreffenden Militär- und Civil- Gouvernements zugetheilt sind; die anderen zwei aber, nämlich jener zu Carlstadt und jener zu Petrinia als Referenten bei den Grenz-Schulen- Commissionen für die Carlstädter und beziehungsweise für die Banal- Slavonische Militär-Grenze fungiren. Zu Pancsova, Mitrovitz und Rakovac besteht ein Lehrer-Prä- paranden-Curs mit zwei Jahrgängen, wovon in dem letzteren Orte der zweite noch nicht ins Leben getreten ist. Das Lehr-Personale an diesen Grenz-Schulen wird durchgehends vom Armee-Ober-Coinmando ernannt, und entweder aus den Grenz- Proventen-Geldern oder von den Einkünften der Communitäten besol­det. Der Aufwand für das Zengger Gymnasium, sowie der Mehrbedarf für das reorganisirte Gymnasium zu Vinkovce, und die neu errichteten Unter-Realschulen wird aus dem Grenz-Bildungsfonde bestritten; aus dem letzteren fliessen auch die Zulagen für die Lehrer-Präparanden. Ausser den genannten Schulen, welche durchaus entweder aus den Regiments-, respective Comraunitäts-Proventen, oder aber, wie die Gymnasien und Unter-Realschulen, aus dem allgemeinen Grenz-Bildungs- Fonde erhalten werden, bestehen noch ein Gymnasium und eine grie- chisch-nicht-unirte Clerical-Schule zu Carlovitz, welche zwar eigene Fonde haben, jedoch wegen Unzulänglichkeit derselben vom Erzbischöfe unterstützt werden, dessgleichen eine Clerical-Schule zu Zengg, dann in den meisten Grenz - Gemeinden National-Elementar-Schulen, deren Unterhaltung den Gemeinden obliegt, und die hinsichtlich des Unter­richtes wie die Aerarial-Schulen geleitet und beaufsichtiget werden. 48 (Gedruckt am 11. Mai 1857.)

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