Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Veränderungen während des Druckes
240 Veränderungen während des Druckes. 2* Der zu Hermannstadt verstorbenen Helene Rlaumann für zwei Waisen evangelischer Religion, welche hei dem Landes-General- Commando zu Hermannstadt dienen und noch unverheirathet sind, im Falle aber keine elternlosen Prakticanten vorhanden sind, für zwei andere hei diesem General-Commando dienende unverheirathete Beamte evangelischer Religion. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-An- lehens-Obligalion pr. 3740 fl. C. M., und das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commande zu. (Abthlg. 20, Nr. 1239, vom 30. Mai 1857.) 3« Des in Pension verstorbenen Expedits-Directions-Adjuncten des k. k. Armee-Ober-Commando , Johann Jenger, zur Betheilung von fünfzehn der ältesten und würdigsten Invaliden des k. k. Invalidenhauses in Wien. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-An- lehens-Obligation pr. 350 fl.; der Betheilungs-Tag ist der 30. Mai jeden Jahres, und das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Invalidenhaus-Com- mandanten zu. (Abthlg. 20, Nr. 1230, vom 27. Mai 1857.) 4U Des am 17. September 1856 verstorbenen Doctors derRechte, Felix Joel, zur Bescherung des jährlichen Christbaumes für die im Wiener Invalidenhause befindlichen Kinder der Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staatsschuld-Verschreibung pr. 100 fl. — Die Interessen-Verwendung zu obigem Zwecke steht dem jeweiligen ersten Seelsorger im Invalidenhause zu. (Abthlg. 20, Nr. 1229, vom 29. Mai 1857.) «»• Des Marchese Giovanni de 8erp0S, für Reconvalescenten der Garnisons-Spitäler Nr. 1 und 2 in Wien. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 2percentigen verlosbaren Hofkammer-Obligation pr. 1000 fl. W. W. und in einer derlei Obligation pr. 381 fl. W. W.; dann in einer 4percentigen Verlosungs-Obligation pr. 1790 fl. C. M. Von dem Erträgnisse sind 5 fl. W. W. für eine am Tage des heiligen Johann Baptist in der Capelle des Garnisons-Spitales Nr. 1 zu lesende heilige Messe bestimmt, der Rest ist zur Vertheilung an je 15 Reconvalescenten der Garnisons-Spitäler Nr. 1 und 2 in Wien gewidmet. (Abthlg. 18, Nr. 647, vom 19. Mai 1857.) Anmerkung'. Bei der, Seite 931 vorkommenden Stiftung des Rittmeister-Rechnungsführers der Gendarmerie-General-Inspection, Friedrich Ehrenstein, für krüppelhafte (realinvalide) Gendarmen, soll es heissen: „Das Capital besteht in 5percentigen Obligationen im Gesammt- Nennwerthe von 22.000 fl., wovon die Interessen in jährlichen Beträgen von 10, 15 und 20 fl. an invalide Gendarmen auf Lebensdauer erfolgt werden“, etc. etc. (Abthlg. 20, Nr. 1243, vom 1. Juni 1857.)