Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Anhang

1004 Stiftungen. Das Stiftungs-Capital besteht in 1000 fl. öpercentiger National- Anlehens-Obligationen, welches bei der Sammlungs-Casse zu Kron­stadt aufbewahrt wird. Das Vorschlagsrecht steht dem k. k. Kreis-Vorsteher zu Kronstadt, und das Verleihungsrecht dem commandirenden Generalen in Sieben­bürgen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1772, vom 12. Februar 1857.) 1J. Des Gutseigenthümers von Knydance in Galizien, Johann von Torosiewicz, für drei invalide Krieger ohne Un­terschied der Nationalität, welche jährlich am Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers mit den Interessen des Stiftungs-Capitals pr. 300 fl. in galizischen Grund-Entlastungs-Obligationen betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht der galizischen Militär-Landes-Be- hörde zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 17.583, vom 31. December 1856.) 18« Des verstorbenen Hauptmannes Joseph Ullmann des Küsten-Artillerie-Regiments, für zwei brave Invaliden des Prager Invalidenhauses. Das Stiftungs-Capital besieht in der Spercentigen Staats- Schuldvei’schreibung Nr. 36.672, ddo. 1. December 1856, pr. 480 fl., deren Interessen am 23. April jeden Jahres zu vertheilen sind. Die Wahl der zu betheilenden zwei Invaliden steht dem Armee- Ober-Commando zu. (Abth. 20, Nr. 325-2, vom 27. März 1857.) JO. Der k. k. Feldzeugmeisters-Tochter Josephine Freiin von Unterberger für zwei von Vater und Mutter oder von väterlicher Seite verwaiste Otficiers-Töchter der k. k. Artillerie, vom Hauptmanne inclusive abwärts. Das Stiftungs-Capital beträgt 6000 fl. in 4percenligen Staats- Schuldverschreibungen, daher jede der zwei betreffenden Waisen mit 120 fl. C. M. jährlich bis zu einer anderweitigen Versorgung zu betheilen ist­Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando mit Wür­digung der Verdienste des Vaters und der Dürftigkeit der Waise zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7215, vom 8. Juni 18 56.) 20* Seiner königlichen Hoheit des Herrn Feldmarschall- Lieutenants Prinz Gustav von Wasa, zur Erinnerung, dass Höchst Dieselben das k. k. 60. Infanterie-Ilegiment bereits durch 25 Jahre als Inhaber befehligen, für die Adjutanten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Metallique- Obligation Nr. 1709, ddo. 1. November 1856, per 3000 fl., deren Interessen als jährliche Zulage an den jeweiligen Regiments-Adju­tanten pder die Bataillons-Adjutanten , in soferne sie einer Un­terstützung bedürfen, zu vertheilen sind. DasVerleihungsrechtsteht dem jeweiligenRegiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 32, vom 6. März 1857.)

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