Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Anhang
1004 Stiftungen. Das Stiftungs-Capital besteht in 1000 fl. öpercentiger National- Anlehens-Obligationen, welches bei der Sammlungs-Casse zu Kronstadt aufbewahrt wird. Das Vorschlagsrecht steht dem k. k. Kreis-Vorsteher zu Kronstadt, und das Verleihungsrecht dem commandirenden Generalen in Siebenbürgen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1772, vom 12. Februar 1857.) 1J. Des Gutseigenthümers von Knydance in Galizien, Johann von Torosiewicz, für drei invalide Krieger ohne Unterschied der Nationalität, welche jährlich am Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers mit den Interessen des Stiftungs-Capitals pr. 300 fl. in galizischen Grund-Entlastungs-Obligationen betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht der galizischen Militär-Landes-Be- hörde zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 17.583, vom 31. December 1856.) 18« Des verstorbenen Hauptmannes Joseph Ullmann des Küsten-Artillerie-Regiments, für zwei brave Invaliden des Prager Invalidenhauses. Das Stiftungs-Capital besieht in der Spercentigen Staats- Schuldvei’schreibung Nr. 36.672, ddo. 1. December 1856, pr. 480 fl., deren Interessen am 23. April jeden Jahres zu vertheilen sind. Die Wahl der zu betheilenden zwei Invaliden steht dem Armee- Ober-Commando zu. (Abth. 20, Nr. 325-2, vom 27. März 1857.) JO. Der k. k. Feldzeugmeisters-Tochter Josephine Freiin von Unterberger für zwei von Vater und Mutter oder von väterlicher Seite verwaiste Otficiers-Töchter der k. k. Artillerie, vom Hauptmanne inclusive abwärts. Das Stiftungs-Capital beträgt 6000 fl. in 4percenligen Staats- Schuldverschreibungen, daher jede der zwei betreffenden Waisen mit 120 fl. C. M. jährlich bis zu einer anderweitigen Versorgung zu betheilen istDas Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando mit Würdigung der Verdienste des Vaters und der Dürftigkeit der Waise zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7215, vom 8. Juni 18 56.) 20* Seiner königlichen Hoheit des Herrn Feldmarschall- Lieutenants Prinz Gustav von Wasa, zur Erinnerung, dass Höchst Dieselben das k. k. 60. Infanterie-Ilegiment bereits durch 25 Jahre als Inhaber befehligen, für die Adjutanten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Metallique- Obligation Nr. 1709, ddo. 1. November 1856, per 3000 fl., deren Interessen als jährliche Zulage an den jeweiligen Regiments-Adjutanten pder die Bataillons-Adjutanten , in soferne sie einer Unterstützung bedürfen, zu vertheilen sind. DasVerleihungsrechtsteht dem jeweiligenRegiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 32, vom 6. März 1857.)