Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Anhang

1000 Anhang. Seit 1. Mai 1856 neu zu gewachsene Stiftungen. 1. Des Buchhändlers Philipp Bauer, für Militär-Kranken­wärter. Das Stiftungs-Cap ital besteht in einer 4percentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 261 fl., deren Interessen alljährlich zu gleichen Theilen an je Einen Krankenwärter vom Stande der in Wien bestehenden Garnisons-Spitäler Nr.l und Nr. 2 zu vertheilen sind. Mit der Verwaltung der Stiftung ist das Wiener Garnisons-Spital Nr. 1 betraut. (Abth. 18, Nr. 294, vom 9. April 1857.) Z. Der Geschwister und Erben des k. k. Finanz - Ministerial- llathes Wenzel Beyer, für zwei aus Czeikowitz in Mähren ge­bürtige Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht aus einer 5percentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M. Des Verleihungsrecht steht dem betreffenden Gemeinde-Vorstände im Einverständnisse mit sämmtiiehen Geineinde-Räthen, unter Interve- nirung und Zustimmung des jeweiligen Orts-Seelsorgers zu. (Abth. 20, Nr. 7, vom 6. März 185 7.) 3» Des am 21. August 1855 verstorbenen k. k. Feldmarschall- Lieutenants und Regiments - Inhabers Friedrich Freiherrn von Bianchi, zum Ankäufe militärischer Bücher und Karten zum Gebrauche für das Oii'ieiers-Corps des Infanterie-Regiments Nr. 55. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei äpercentigen Staats- Schuldverschreibungen zusammen per 1000 fl. C. M. Die Verwendung der Interessen zu obigem Zwecke steht dem je­weiligen Commandanten des 55. Infanterie-Regiments zu. (Section 111, Abtheilung 4, Nr. 9627-2, vom 25. Juli 1856.) 4U Der verstorbenen Handelsmanns-Gattin Julie Ertl, für 20 krüppelhafte Soldaten aus den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 Das Stiftungs-Capital besteht in 15.000 fl. C. M., welche auf einer Realität sichergestellt sind, und die Interessen werden von einem Capitals-Betrage per bOOO fl. sogleich zur Betheilung von 20 derlei Invaliden verwendet, von dem Capitals-Betrage per 10.000 fl. aber, wovon dem Gatten der Stifterin die Nutzniessung letztwillig eingeräumt wurde, erst nach dem Tode des Letzteren der Stiftung zufallen. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando zu , und die Betheilung hat alljährlich am 28. Juni zu geschehen. (Section III, Abth. 4, Nr, 10.182, vom 9. August 1856.)

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