Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
Stiftungen. 983 35. Die Sierrmann-Hensel’sche................... Für Söhne von k. k. Genie-Officieren, mit ausschliesslicher Widmung für die Genie- Akademie. Die Verleihung findet durch Verlosung in der Genie-Akademie Statt. 38* Die Hauptmann-Auditor Hoffmann’sche . . Für arme Kinder aus Pesth. Das Vorschlagsrecht hat der Pesther Stadt- Magistrat; das Besetzungsrecht das Armee- Ober-Commando. 3?. Die Jenámy’sche........................................... Für mittellose, aus Savoyen, Unterösterreich, der Stadt Linz oder Steyer gebürtige Knaben. Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht steht dem ältesten Gliede der Familie Jenamy zu. Wegen unzureichenden Capitals unbesetzt. 3§. Die Ingenieur-Stiftung ........................... F ür Söhne von k. k. Genie-Officieren. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Ge neral-Genie-Director. Wegen unzureichenden Capitals können dermal nur 2 Plätze besetzt werden. 39. Die Stiftung der Stadt Kaschau .... Für solche Bürgersöhne, welche nach Ka schau zuständig sind. Das Verleihungsrecht übt der Kaschauer Gemeinderath aus. Das Stiftungs-Capital ist auf den städtischen Realitäten gesetzlich versichert. 30« Des Veszprimer Domherrn und Grossprobsten Johann von ........................................... F ür Jünglinge aus der Stamm-Familie Kéry. Die als Ofiieiere austretenden Zöglinge beziehen noch durch fünf Jahre die vollen Interessen des Capitals, und es tritt erst nach Ablauf dieser Frist die Wiederbesetzung des Stiftungsplatzes ein. Das Verleihungsrecht hat das Armee-Ober- Commando auszuüben. Wegen unzureichendenCapitals dermal unbesetzt. Anzahl der Plätze in den Cadetenfnstituten und Akade67 2 1 h 2 1 133 1 77 134