Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

Stiftungen. 983 35. Die Sierrmann-Hensel’sche................... Für Söhne von k. k. Genie-Officieren, mit ausschliesslicher Widmung für die Genie- Akademie. Die Verleihung findet durch Verlosung in der Genie-Akademie Statt. 38* Die Hauptmann-Auditor Hoffmann’sche . . Für arme Kinder aus Pesth. Das Vorschlagsrecht hat der Pesther Stadt- Magistrat; das Besetzungsrecht das Armee- Ober-Commando. 3?. Die Jenámy’sche........................................... Für mittellose, aus Savoyen, Unteröster­reich, der Stadt Linz oder Steyer gebürtige Knaben. Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht steht dem ältesten Gliede der Familie Jenamy zu. Wegen unzureichenden Capitals unbesetzt. 3§. Die Ingenieur-Stiftung ........................... F ür Söhne von k. k. Genie-Officieren. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Ge neral-Genie-Director. Wegen unzureichenden Capitals können der­mal nur 2 Plätze besetzt werden. 39. Die Stiftung der Stadt Kaschau .... Für solche Bürgersöhne, welche nach Ka schau zuständig sind. Das Verleihungsrecht übt der Kaschauer Gemeinderath aus. Das Stiftungs-Capital ist auf den städtischen Realitäten gesetzlich versichert. 30« Des Veszprimer Domherrn und Grossprobsten Johann von ........................................... F ür Jünglinge aus der Stamm-Familie Kéry. Die als Ofiieiere austretenden Zöglinge be­ziehen noch durch fünf Jahre die vollen Interessen des Capitals, und es tritt erst nach Ablauf dieser Frist die Wiederbesetzung des Stiftungsplatzes ein. Das Verleihungsrecht hat das Armee-Ober- Commando auszuüben. Wegen unzureichendenCapitals dermal unbesetzt. Anzahl der Plätze in den Cadeten­fnstituten und Akade­67 2 1 h 2 1 133 1 77 134

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