Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1856)
Stiftungen
Stiftungen, 911 Das Stiftungs-Capital bestellt aus zwei 5pereentigen Staats- Schuldverschreibungen, zusammen pr. 1200 fl. C M.r zu deren Ankauf die erwähnte Mannschaft die ihr von dem Gemeinderathe zu Gratz am Vermählungstage Seiner Apostolischen MajeslätdesKaisers Franz Joseph I. zugedachte Tageslöhnung pr. 814 fl. 15 kr. C. M. gewidmet bat, welches Capital durch den Beitrag von 185 fl. 45 kr. C. M. eines ungenannt bleibenden Wohlthälers vermehrt wurde. Das Präsentations-Recht steht dem Stadt-Magistrate Gratz, einver- ständlich mit dem dortigen k. k. Militär-Stadt-Commando, das Verleihungsrecht dem k.k. Armee-Corps-, resp. Local-Truppen-Coinmando zu Gratz zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 4416, vom 23. April 1855.) GO* Kaiserin Maria Anna-Stiftung. Gestiftet vom k. k. Marine-Ober-Commando durch einen Aufruf zu Beiträgen in und ausser der Marine. Ihre Widmung ist, Marine - Individuen jeder Kategorie, welche, sei es im Kriege vor dem Feinde, oder im Frieden durch ein grösseres See-Unglück, oder sonst durch ein besonderes unglückliches Ereigniss in und durch den Dienst an ihrer Person, ihren Familien oder ihrer Habe erwerbsunfähig geworden, oder zu Schaden gekommen sind, zu unterstützen, und zwar mit primären Ansprüchen die Mannschaft vom Ober-Bootsmann und Feldwebel abwärts, oder ihre Hinterbliebenen; dann mit secun- dären Ansprüchen auch Officiere, Beamte und equiparirende Chargen und Parteien. Das Fonds-Capital besteht gegenwärtig in 40.140 fl. C. M. in Spercentigen Obligationen. Die Oberleitung, Verwaltung und das Verleihungsrecht zu dieser Stiftung ist dem k. k. Marine-Ober-Commando Vorbehalten. (M. 6495, vom 15. August 1852, und Section III, Ahthlg. 9, Nr. 1716, vom Jahre 1855.) ■SO. Des lt. k. Rittmeisters Franz Xaver Mascliek. und Ernst Procli» Für Invalide des Wiener Invalidenhauses aus dem k. k. Dragoner - Regimente Nr. 5, in deren Ermanglung aber für zwei der würdigsten Invaliden dieses Hauses auch von anderen Regimentern, nach der Wahl und Bestimmung des Invalidenhaus - Commando. — Das Capital besteht in 200 fl. C. M. (D. 872, vom 3. März 1827.) ?I. Ungenannter Militär-Personen in Böhmen. Für einen Invaliden des dortländigen Invalidenhauses, der ein geborner Böhme ist. Das Capital besteht in 500 fl. W. W. Das Verleihungsrecht besitzt das Militär-Commando in Böhmen. (F. 736, vom 24. Juni 1820.) Ií®. Des k. k. Rittmeisters Franz Mitterbawer, vom Militär - Fuhrwesen-Corps. Mit einem Capitale von 16.809 fl. C. M. in öpercentigen Metallique-Obligationen, wovon die Interessen nach Erlöschung von drei Annual-Legaten an pensionirte Fuhrwesen-Officiere,