Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1853)

Militär-Geistliche, Aerzte, Beamte und Justiz - Personale

Stiftungen. 853 Die Betheilung mit den Stiftungs-Interessen geschieht jähr­lich am 2. December, als dem Tage der Thronbesteigung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Das Präsentations-Recht steht dem jeweiligen Obersten und Regi- ments-Cominandanten des Infanterie-Regiments Nr. 49, und das Ver­leihungsrecht , so wie die Aufrechthaltung der Stiftung dem Chef der III. Section des Armee-Ober-Commando zu. fD. 2598, vom 28. April 1850.) Stiftung des ISeneficialen Johann Crisanth NIaria Stross. Das Capital besteht aus öffentlichen Fonds - Obligationen im Betrage von 550 fl. Die hiervon entfallenden Zinsen werden alljährlich am Geburtstage des jeweiligen Landesfürsten, oder am Sterbetage des Stifters an die im Wiener Invalidenhause befindlichen würdigsten Invaliden, und, wenn sieh darunter gc- borne Leopoldstädter befinden sollten, vorzüglich unter diese vertheilt. Die Auswahl dieser Invaliden ist dem Wiener Invalidenhause über­lassen. '(I). 5952, vom 22. October 1836.) Stiftung des Johann Edlen von Strzembosz, Bestehend in Staats - Obligationen verschiedener Gattung, zusammen pr. 3500 fl., deren Interessen für die Invaliden, wel­che von den Gütern des Stifters: Lasky, Sroki, Olszanice, Fredorácz, Novonolz und Milulin in Galizien gebürtig, und zur k. k. Armee ausgehoben wrorden sind, oder in Zukunft werden ausgehoben werden, in deren Ermanglung aber für die Invali­den galizischer Nation überhaupt gewidmet sind. Die Verwaltung und Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Armee-Ober-Commando übertragen. (D, 2663, vom 7. Juni 1835.) Stiftung des Ge rieh tsfa fei-IS eisitze rs Joseph v. Szalag, Auf Zulagen für drei aus dem Neusiedler Bezirke durch Alter oder körperliche Gebrechen invalid gewordene, schon ent­lassene oder zu entlassende Leute des Infanterie-Regiments Nr. 19. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Öpercentigen Staats- Schuldvarschreibung über 545 fl. Die Betheilung hat durch das Regiments-Commando zu geschehen. Für die Erhaltung dieser Stiftung hat das Armee-Ober-Commando zu sorgen. (D. 1931, vom 25. Juni 1847.)

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