Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

Stiftungen. 813 Stiftung den Oberstens - Witwe Louise Freiin von Hechenberg *), Für 3 in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 invalid gewordene Krieger der k. k. Armee. Bestehend in einer iy^pereentigen Metallique - Obligation pr. 2000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem FM. Graf Radetzky, und den FZM. Freiherrn von Haynau und Freiherrn von Jellacic für je einen Stiftungs­platz, nach deren Ableben aber dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. Für den Vollzug dieser Stiftung, dann deren Erhaltung hat das k. k. Kriegs-Ministerium Sorge zu tragen. (L, 7186, vom 25, December 1851.) Regiments-Stiftung von dem h• k. Officiers-Corps des 3. Artillerie-Regiments zur fünfzigjährigen Dien­stes- Jubelfeier des Feld-Zeugmeisters Freiherrn v. Augustin, als Regiments-Inhaber, am 2%, März 1SÜ begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 1500 fl. in 4percentigen Mc- tallique-Obligationen, wovon die Interessen jährlich am 22. März als dem Erinnerungstage der 50jährigen Dienstes-Jubelfeier an drei der am längsten im Regimente brav gedienten Leute vom Feldwebel abwärts zu gleichen Theilen zu vertheilen sind. — Die Wahl dieser Individuen ist dem Feld - Zeugmeister Freih. v. Augustin überlassen, nach dessen Ableben aber soll das Ernennungsrecht dem jeweiligen ältesten, als Ober- Officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der Freiherr von Augustin’schen Familie auf Vorschlag des 3. Artillerie-Re- giments-Commando zustehen. Sollte einstens kein Mitglied dieser Familie als Ober-Officier in der k. k. Armee dienen, so über­geht das Recht an die jeweiligen Regiments-Inhaber. (D, 3204, vom 6. December 1844.) Stiftung der Gräfin v, Reichenbach. Bestehend in 4 Stück Verlosungs-Obligationen k 4 Percent Conv. Münze, zusammen 1150 fl., wovon die Interessen pr. 46 fl. Conv. Münze als Zulage für die, in das Civil-Hospital zu Carlsbad jeweilig aufzunehmende, der dortigen Heilquellen bedürfende Militär - Mannschaft in so lange verwendet werden sollen, bis dereinst ein Militär - Badhaus würd errichtet werden können. (0. 378, vom 13. Februar 1842.)

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