Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

792 Stiftungen. GdC* Michael Freiherr v. Eienmayer' sehe Stiftung, von dem Militär-Etat in Mähren und Schlesien zur fünfzigjährigen Dienstes-Jubelfeier für diesen ihren Chef am 16» November 182b begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 6006 fl. 24’ kr. Von dem Er­trage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestattet, zwei, drei oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft vom Wachtmeister abwärts des k. k. Huszaren-Regiments Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher 100 fl. W. W. oder 40 fl. C. M. be­theilt werden. Die Fürwahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie, Freiherrn von Kienmayer überlassen , nach desselben nunmehr erfolgtem Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Ober-Officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich v, Kienmayer’schen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Ober-Officier dienen sollte, so übergehet das Präsenta­tions-Recht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren. (N. 1690 vom 17. Juni 1836). Militär-Invaliden-Widmung des k. k, Majors Joseph Grafen Kinsky von 160 fl. jährlich für 4 Invaliden vom Feldwebel und Wacht­meister abwärts, deren Dienstunlaugliclikeit aus den Feldzügen von 1848 und 1849 in Italien und Ungarn, oder von Bewältigung der Aufstände in den anderen Provinzen der österreichischen Monarchie in diesen beiden Jahren datirt, und wovon jeder zu seinen ärarischen Bezügen eine lebenslängliche Zulage von 35 fl. C. M. jährlich am 18. August, als dem Geburtsfeste Seiner Ma­jestät des Kaisers Franz Joseph I., so lange erhalten soll, als aus Böhmen gebürtige Invaliden der erwähnten Kategorie vorhanden sind. Das Verleihungsrecht hat sich der Widmer Vorbehalten. (D. 4547, vom 38. Juli 1850.) Stiftung des Stabs - Eeldarztes Joseph Anton Klinz* Diese besteht in einer nieder-österreichisch-landständischcn 4percentigen Obligation pr. 1000 fl., und einer öpercentigen Hofkammer-Obligation pr. 1000 fl. Von beiden sollen die Interes­sen pr. 45 fl. Wiener-Währung jährlich nach dem Willen des Stifters zur Unterstützung eines aus Würzburg gebürtigen feld­ärztlichen Zöglings, und in Ermanglung eines solchen, eines anderen würdigen verwendet werden. Dem obersten Feldarzte der Armee ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten. (L. 731, vom 38. Februar 1804 und O. 3458, vom 32. October 1843.)

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