Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
784 Stiftungen. Stiftung des Grafen Franz Ernst v» Starr ach. Für 12 Invaliden aus den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 vom Feldwebel und Wachtmeister abwärt.", zu 60 fl. C. M. pr. Kopf. Die Betheilung geschieht jährlich am 4. October, so lange Invaliden aus den genannten Feldzügen vorhanden sind. In Erledigungsfällen hat Graf Harrach sich und seinem Nachfolger das Benennungsrecht Vorbehalten. (L. 586, vom Jahre 1851.) Stiftung des k• k, Feldmarschall-Eieutenants Jfohann Ernst Ritter Hayek von Waldstätten* Es hat der k. k. Feldmarschall - Lieutenant Ernst Ritter Hayek von Waldstätten der mathematischen Schule des Czai- kisten-Bataillons, ein Loos auf ein von ihm ausgespieltes Pferd geschenkt, und da auf dieses Loos der Treffer entfallen ist, die durch die öffentliche Feilbietung des gewonnenen Pferdes, nach Abschlag der gehabten Auslagen , und eines gleich unmittelbar für die benannte mathematische Schule verwendeten Betrages, erzielte Summe von 100 fl. C. M. zu dem Ende gewidmet, dass die davon entfallenden jährlichen Zinsen durch den jeweiligen Commandanten des Czaikisten-Bataillons ganz nach dessen Gutbefinden zu Gunsten der mathematischen Schule dieses Bataillons auf Anschaffung neuer, dieser Anstalt abgängigen , und zur Reparatur der schon vorhandenen aber abgenützten und altgewordenen Gegenstände , als : Lehrbücher , Reisszeuge und Landkarten verwendet werden. (B. 36G2, vom 27. August 1848.) Haynau-Stiftung (*)• Vom FZM. Freiherrn von Haynau aus gesammelten Beiträgen unter seinem Namen gegründet zur lebenslänglichen Unterstützung mittelloser, im ungarischen Feldzuge der Jahre 1848 und 1849 verkrüppelten Soldaten vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, ohne Unterschied, ob sie in der k. k. Armee oder auf Seite der Insurgenten gekämpft haben. Das Stiftungs-Capital beträgt dermalen 320.279 fl. 38'/8 kr. in Obligationen. Has Verleihungsrecht der Stiftplätze hat sich FZM. Freiherr von Haynau auf Lebenszeit Vorbehalten, nach dessen Ableben übergeht dasselbe an die k. k. oberste Militär-Behörde in Ungarn. Für Vollziehung dieser Stiftung hat das k. k. Kriegs-Ministerium Sorge zu tragen.