Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1851)
CAVALLERIE
Stiftungen. 727 Wachtmeister dieses Regimentes zu vertheilen, sollten mehr oder weniger als 8 Qua-Wachtmeister im Regimente vorhanden seyn, so hat eine aus dem ältesten Escadrons - Coinmandanten , dann einem von seinen Kameraden gewählten Ober- und Unterlieutenant zusammengesetzte Commission zu bestimmen, im ersteren Falle, welche von den Qua-Wachmeistern und im letzteren Falle, welche Corporäle nebst den vorhandenen Qua-Wachtmei- 8tern in den Stiftungs-Genuss zu treten haben. Die Aufrechthaltung der Stiftung steht dem Kriegsministerium zu. (L. 1034, vom 8. März 1851.) Stiftung des Finanzrathes Johann Heyderer. Zur Errichtung eines bleibenden Denkmales des glorreichen Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Das Stiftungs-Capital besteht aus einer 5percentigen verlosten Staatsschuldverschreibung über 870 fl. Die Interessen werden alljährig am 18. August, als dem Geburtstage Seiner Majestät, in der Stadt Jaslo, nach abgehaltenem Gottesdienste durch den jeweiligen Chef der politischen Verwaltung unter die aus dem ehemaligen Jasloer Kreise gebürtigen, im ungarischen Revolutionskriege invalid gewordenen k. k. Krieger zu gleichen Theilen vertheilt. Die Ueberwachung und Aufrechthaltung der Stiftung steht dem Kriegsministerium zu. (L. 1015, vom 10. März 1851.) Stiftung des Grafen Franz Ernst v, Harrach. von 720 fl, €. M, Für 12 Invaliden aus den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, zu 60 fl. C. M. pr. Kopf. Die Betheilung geschieht jährlich am 4. October, so lange Invaliden aus den genannten Feldzügen vorhanden sind. In Erledigungsfällen hat Graf Harrach sich und seinem Nachfolger das Benennungsrecht Vorbehalten. (L. 586, vom Jahre 1851.)