Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1848)

Stiftungen zum Besten des Militärs

498 Stiftungen, Stiftung des ehemaligen bürgerlichen Gastwirthes und Hausinhabers in Wien, Philipp Bosch* Das Stiftungs-Capital bildet eine 5percentige Metall - Obliga­tion pr. 1000 fl., deren jährliches Erträgniss für Invaliden des Wiener Invalidenhauses, welche der Herr mit Blindheit heim­gesucht hat, bestimmt ist. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegs­­rathe übertragen. Stiftung ties Grundherrn Adalbert Brandys, der Herrschaft Kalwarya im II"adowizer Kreise. Bestehend in einem auf seinen Gütern intabulirten Stiftungs- Capital pr. 1200 fl. Conventions-Münze, wovon die jährlichen 5 percentigen Interessen an zwei Invaliden von seiner Herrschaft Kalwarya, und in deren Ermanglung an zwei Invaliden aus dem Wadowizer Kreise zu vertheilen sind. Das Präsentationsrecht steht dem General-Commando in Galizien, und die Obsorge für die Erhaltung des Stiftungs-Capitals dem Hof­­kriegsrathe zu. Stiftung des Anton Brandstetter. Capital 200 fl. zu 5pCt. Conventions-Münze. Von dem jährli­chen Interesse soll immer am 19. März (dem Sterbetage seiner Gattin Antonia) eine Messe in der Capelle des Invalidenhau­ses zu Pettau gelesen , dem Priester das Stipendium und die Stol­­gebühr dafür entrichtet, und der Rest hierauf an vier der krüp­­pelhaftesten Invaliden, die der Commandant des Invalidenhauses namhaft zu machen hat, zu gleichen Theilen vertheilet werden. Die Obsorge über diese Stiftung ist dem Hofkriegsrathe aufgetragen. Stiftung der Geschwister : Johann, Bembert, Theresia, Anna, Begina und Anton Brandstetter, mit 1000 fl. Capital, von dessen Interesse jährlich am 18.Fe­bruar und 8. November (den Sterbetagen ihrer Aeltern) eine Messe in der Capelle des Invalidenhauses zu Pettau gelesen, dem Priester das Stipendium und die Stolgebühr entrichtet und der Rest an so viele Invaliden des Hauses vertheilet werden soll, dass auf jeden ein Gulden Conv. Münze entfalle. Diese Invaliden müssen aus Vordernberg, und in deren Ermang­lung sonst aus Steiermark gebürtig, überhaupt aber vorzugsweise solche seyn, die im letzten Kriege invalid geworden sind. Die Verwaltung dieser Stiftung ist eine Obliegenheit des Hofkriegs­raths.

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