Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1847)
CAVALLERIE
530 Stiftungen Der Vorschlag zur Betheilung wird von den Stiftungs - Curato- ren erstattet, und vom Semliner Magistrate bestätiget. Dem Hofkriegsrathe ist die Aufrechthaltung dieser Stiftung übertragen. Stiftung des Constantin Hitters v. Slolwinsky. Das Capital besteht in einer 5 percentigen Staatssehuldver- schreibung pr. 200 fl., deren jährlicher Interessen - Ertrag für österreichische Invaliden, die aus des Stifters erb eigen thümli- chem Gute, Globikowa, Tarnower Kreises, gebürtig sind, gewidmet ist. Die Wahl der zur Betheilung geeigneten Individuen , so wie auch die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe überlassen. Stiftung lies Majors •Johann Grafen von Smeskat, für das Erziehungshaus des Infanterie-Regimentes JXr. 7. (1846 *). Bestehend in zwei 4percentigcn Staatsschuldverschreihungen, jede zu 100 Í1., wovon die Interessen zur besseren Subsistenz der Zöglinge verwendet werden sollen. Stiftung des Er am v. Sie tick, Vicegespans des Wieselburger Comilats. Bestehend in dem vierten Theile des Zinserträgnisses seines Hauses sammt Garten in Ungarisch - Altenburg, zu Gunsten eines Invaliden ungarischer Nation, vorzugsweise eines solchen, der seinen Namen führt. Die übrigen drei Viertheile der Zinsen sind zu gleichen Theilen dem Piaristen - Collegium, dem Spitale zu Altenburg und zu den Ilaus - Reparaturen bestimmt. Die Verwaltung der Stiftungs - Realität ist dem Vorstande des Marktes Altenburg , mit Zuziehung des Rectors vom Piaristcn- Collegium und eines Beneficiats vom Spitale, unter der Con- trole der kön. ungar. Statthalterei überlassen. Stiftung des verstorbenen jubelirten Gubernialrathes *Joachim Ritters von Stellenhofer. (*). Das Stiftungs-Capital besteht in 2000 fl. W. W. , wovon die jährlichen Interessen von 100 fl. W. W. als eine Zulage zu der gewöhnlichen Unterhaltspassirung zur besseren Subsistenz der Knaben des im Iglauer Kreise in Mähren gelegenen , dermalen dem Linien-Infanterie-Regimente Erzherzog Ludwig Nr. 8 ungehörigen Erziehungshauses verwendet werden sollen. Die Aufrcchlhaltiing dieser Stiftung ist dem Hofkriegsrathe übertragen.