Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1846)

CAVALLERIE

51S Stiftungen, Stiftung des Majors Anton von Partner» Das Capital besteht in 684 fl. C. M. Von den 5 percentigen Zinsen sollen nach Absterben des Majors Anton Baron Portner die armen Kinder, vorzugsweise der Portner’scben und nach deren Erlöschung jene der Franz Baron Jellachich’schen Familie erzogen werden; auf den Fall aber, als diese beiden Familien ausstürben, bat dieses als ein unwiderrufliches Eigenthum für die Erziehung armer Gränzkin- der gewidmete Capital dem Gränz - Studienfonde anheim zu fallen. Diese Stiftung wird durch den k. k. Hofkriegsrath verwaltet. Stifluny tier Gemeinde Pottenbrunn» Diese Stiftung ist für das jeweilig zu St. Pölten sich be­findliche Regiments - Knaben-Erziehungshaus. Das Capital be­steht aus 1921 fl. 14i kr. W. W. Mit den Interessen sind die drei fleissigsten Zöglinge der beiden oberen Classen zu bethei­len , welche Betbeilung von dem jeweiligen Kreishauptmann in St. Pölten zu geschehen hat. Stiftuntf des Realitäten - Besitzers »Jacob v» Prandi, in Triest» Das Stiftungs-Capilal besteht in einer 4 percentigen Staats­schuldverschreibung pr. 1000 fl. ; die davon entfallenden Interes­sen werden alljährlich am allerhöchsten Geburtstage Sr. Maje­stät des Kaisers einem invaliden und mit Familie begabten Un- terofticier des Wiener Invalidenhauses , dessen Bestimmung dem jeweiligen Invalidenhaus - Commando überlassen ist, ver­abfolgt. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe aufgetragen. Stiftuntf des Ernest Prosch (wie Seite 512). Stiftuntf des zu Wischau in Mähren verstorbenen Postmeisters Ignaz Punsch» Bestehend in Staats-Obligationen zusammen pr. 1123 fl. C. M., deren Interesse jährlich am Geburtstage weiland Sr. Majestät des Kaisers Franz I. an Invalide zu vertheilen ist. Das Vorschlagsrecht steht den fünf Invalidenhäusern, die Aus­wahl der Stiftlinge dem nieder - österreichischen General - Commando mit Beiziehung des als Stiftungs-Curator aufgestellten jeweiligen Feld­kriegs - Secretärs zu. Die Verwaltung und Aufrechthaltung der Stiftung ist dem Hof­kriegsrathe übertragen.

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