Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1846)
CAVALLERIE
Ingenieur-Akademie in Wien In dieser befinden sich nachstehende Stiftungen: a. Staats - Stiftungen. 1. Für 10 Jünglinge aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche. 2. Für 20 junge adelige Galizier. 3. Für 2 Söhne von Staatsbeamten, Militärs- und sonst verdienter mittelloser Individuen aus dem k. k. Küstenlande. 4. Zwölf Provinzial-Stiftungsplätze aus dem Steuerfonde , für Söhne lombardisch-venetianischer unadeliger Familien. b. Privat - Stiftungen. 1. Die Deblinische Stiftung, für 17 Stiftlinge aus dem böhmischen und mährischen Adel oder Ritterstande, in deren Ermanglung auch andere junge Leute vom Adel aus den übrigen österreichischen Provinzen zu dieser Stiftung aspiriren können. 2. Die Schellenburgische Stiftung für 1 Officiers - Sohn aus der kroatischen Militär - Gränze. 3. Die Caosi’sche Stiftung für 2 Stiftlinge. Hierzu können nur junge Leute aus der Caosi’schen Stiftung im hiesigen Waisenhause gelangen. 4. Die Grienerische Stiftung für 1 wenig bemitteltes Landeskind ohne Unterschied des Standes der Aeltern; Anverwandte des Stifters haben den Vorzug vor allen Anderen. 5. Die Mikosische Stiftung für 1 Stiftling ohne Unterschied des Standes und der Nationalität. 6. Die Ingenieur-Stiftung für 4 Stiftlinge, welche Söhne von Offi- cieren des k. k. Ingenieur-Corps seyn müssen. 7. Die Ogarai’sche Stiftung für 1 Stiftung , den Sohn eines k. k. Officiers von irländischer Geburt oder Abstammung. 8. Die Rüdi’sche Stiftung für 1 Stiftung ohne besondere Einschränkung. 9. Die Hermann Ilenselsclie Stiftung für zwei Söhne von k. k. Ingenieur - Officieren. 10. Die O Bradische Stiftung für 1 Stiftung irländischer Geburt und Abstammung. 11. Die Jenamy’sclie Stiftung für einen mittellosen, von Unterösterreich , Savoyen , der StadfrLinz oder Steyer gebürtigen Knaben ; Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. 12. Die Sahbas Tököly’sche Stiftung für 4 Stiftlinge, welche Söhne von Officieren der k. k. Gränz-Regimenter illyrisch-ser- bischer Nation und griechisch nicht unirter Religion sind 5 Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. Nebst der Besetzung dieser gestifteten Plätze werden noch so viele Kostgeher aufgenommen, als es der physische Raum gestattet.