Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1845)

CAVALLERIE

Stiftungen 529 Stiftung des Vicariats zu Hrumau in Böhmen» Die Widmung ist für einen aus dem Krumauer Kreise ge­bürtigen gemeinen Invaliden aus den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814, und in Ermanglung eines solchen für einen anderen Invaliden , mit einer jährlichen Zulage. Das Benennungsrecht besitzen nach dem Ableben des Feldmar­schalls und HKR-Präsidenten , Carl Fürsten zu Schwarzenberg, dessen männliche Nachkommen. Stiftung des Oberamtes der Staatsherrschaft Waid­hofen an der Ybbs, und der Oberämter Höllenstein und Gösling. Für einen Invaliden des Wiener Invalidenhauses, vorzugs­weise für einen solchen, der aus dem Conscriptions - Bezirke des Infanterie - Regimentes Nr. 49 gebürtig ist. Das Capital besteht in 600 (1. Das Invalidenhaus hat das Vorschlags­recht. Stiftung durch Sammlung des Oberbeamten auf der k. k. Staatsherrschaft Waidhofen an der Ybbs, Johann Bombaldi, Bitters v. Hohenfels, im Bezirke dieser Herrschaft. Bestehend in einer Staatsschuldverschreibung pr. 150 11., deren Interesse jährlich 6 fl. C. M. für einen vorzugsweise aus Oesterreich, sonst auch aus den übrigen deutsch - erbländischen Staaten gebürtigen, 40 Jahre gedienten Invaliden zur Erinnerung an das am 1. März 1832 vollendete vierzigste Regierungsjahr Sr. Majestät des Kciisers Franz I. gewidmet ist. Die Verwaltung des Stiftungs - Capitals und die Ernennung des Stiftlings ist dem Hofkriegsrathe Vorbehalten. Stiftung des verstorbenen Veldmarschall-JLieutenanls Joseph 1 Volthör von Waldenau. Das Stiftungs-Capital besteht dermalen in Obligationen, in Conventions - Münze verzinslich, zusammen pr. 57,986 fl. und in 83 fl. in Einlösscheinen, dann in sechs Stück österreichischen Bank-Actien. Das Erträgniss ist bestimmt zu jährlichen Zulagen, jede pr. 100 fl. Conventions-Münze, für durchaus sehr würdige Ca­de ten der k. k. Kürassier- und Dragoner-Regimenter, dann auf Equipirungs-Beiträge für mittellose Cadeten von besagten Waffen­gattungen , wenn sie Ofliciere werden. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen.

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