Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1845)

CAVALLERIE

Stiftungen. 493 Die Sorge für Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hof- kriegsrathe, das Betheilungsrecht aber dem jeweiligen Co mmandanten des Chevaux-legers-Regiments Nr. 1 übertragen. Fürst Carl Rathganisch - Strattmannische Stiftung• Für solche Ofiiciers-Witwen, welche keiner Staats - Pension fähig und arm sind, und deren Gatten im Stande der k. k. Dienst­leistung’ gestorben sind. Sie war ursprünglich auf 11 solche Wit­wen gegründet, wovon fünf der ersten Classe jede 300 fl., und sechs der zweiten Classe 200 Í). jährlich aus den fürstlichen Renten zu erhalten hatten. Wird durch die niederöster. Landes-Regierung verwaltet. Oie Stiftung des Franz Rattislig von Rosenfeld■ Einem verdienstlichen verheiratheten, mit Kindern belade­nen Gemeinen des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 31, jährlich am 6. October, als dem Tage, wo Görz im Jahre 1813 wieder an die österreichische Monarchie zurück kam. Den Sliftungsgenuss einer jährlichen Zulage verleihet der jewei­lige Oberste dieses Regiments. Sivei Stiftungen der Maria Morzikowsky. Das Capital der einen Stiftung besteht in 400 fl. mit einem jährlichen Interesse von 12 11. Conventions-Münze , wovon jähr­lich sechs der bedürftigsten invaliden-Gemeinen des Tyrnauer In­validenhauses zu gleichen Theilen betheilet werden sollen, und das der andern in 350 fl. mit jährlichen 8 fl. 45 kr. W. W., wovon ebenfalls jährlich drei der benannten Individuen des nämlichen Invalidenhauses zu bethcilen sind. Auswahl und Retheilung sind dem General - Commando in Un­garn übertragen. Die Aufrechthaltung beider Stiftungen ist die Obliegenheit des Hofkriegsrathes. Stiftung des ehemaligen bürg erlichen Gastivirthes und Hausinhabers in Wien, Philipp ISosch, Das Stiftungs-Capital bildet eine Spercentige Metall - Obliga­tion pr. 1000 fl., deren jährliches Erträgniss für Invaliden des Wiener Invalidenhauses, welche der Herr mit Blindheit heim­gesucht hat, bestimmt ist. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegs- rathe übertragen.

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