Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1845)

CAVALLERIE

432 Ingenieur-Akademie in Wien. ln dieser befinden sich nachstehende Stiftungen; a. Staats - Stiftungen. 1. Für 10 Jünglinge aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche, 2. Für 20 junge adelige Galizier. 3. Für 2 Jünglinge aus dem k. k. Küstenlande. i. Zwölf Provinzial-Stiftungspiätze aus dem Steuerfonde , für Söhne lombardisch- venetiani scher unadeliger Familien. 1). Privat - Stil'hmgen. 1. Die Deblinische Stiftung, für 17 Stiftlinge aus dem böhmischen und mährischen Adel oder Ritterstande, in deren Ermanglung auch andere junge Leute vom Adel aus den übrigen österreichischen Provinzen zu dieser Stiftung aspiriren können. 2. Die Schellenburgische Stiftung für t Officiers - Sohn aus der kroatischen Militär - Gränze. 3. Die Caosi’sche Stiftung für 2 Stiftlinge. Hierzu können nur junge Leute aus der Caosi’schen Stiftung im hiesigen Waisenhause gelangen.-i. Die Grienerische Stiftung für 1 wenig bemitteltes Landeskind ohne Unterschied des Standes der Aeltern; Anverwandte des Stif­ters haben den Vorzug vor allen Anderen. 5. Die Mikosische Stiftung für t Stiftling ohne Unterschied des Standes und der Nationalität. 6. Die Ingenieur-Stiftung für 4 Stiftlinge, welche Söhne von Offi- cieren des k. k. Ingenieur - Corps seyn müssen. 7. Die Ogarai’sche Stiftung für 1 Stiftung , den Sohn eines k. k. Officiers von irländischer Geburt oder Abstammung. S. Die Rfuli’sche Stiftung für 1 Stiftung ohne besondere Ein­schränkung. 9. Die Hermann Henselsche Stiftung für zwei Söhne von k. k. Ingenieur - Officieren. 10. Die 0 Bradische Stiftung für 1 Stiftung irländischer Geburt und Abstammung. 11. Die Jenamy’sche Stiftung für einen mittellosen, von Unter­österreich , Savoyen , der Stadt Linz oder Steyer gebürtigen Knaben ; Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. 12. Die Sabbas Tököly’sche Stiftung für 4 Stiftlinge, welche Söhne von Officieren der k. k. Gränz-Regimenter illyrisch-ser- bischer Nation und griechisch nicht unirter Religion sind; An­verwandte des Stifters haben den Vorzug. Nebst der Besetzung dieser gestifteten Plätze werden noch so viele Kostgeher aufgenommen , als es der physische Raum gestattet.

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