Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1844)
CAVALLERIE
506 Stiftungen. sich ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind, und wenn einst keine Invaliden dieser Classe vorhanden seyn werden, für Kinder solcher Invaliden, die sich im Dienste ausgezeichnet haben, als Beitrag zur Erziehung. Die Geeigneten können öfter betheilt werden. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden General in Böhmen. Stiftung den verstorbenen Feldmarschall- JLieutenonts- Witwe Francisco Antoinette Freiin von Ijonquev>ille9 gebornen Devillers• Das Stiftungs-Capital bildet die verloste k. k. Staatsschuldverschreibung Nr. 16,735, ddo. 1. November 1840, á 5 Percent, pr. 1000 fl. , deren jährliches Erträgniss für zwei der ältesten, dürftigsten und gebrechlichsten in Nieder-Oesterreich befindlichen Individuen, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, oder deren Witwen, bestimmt ist. Das Vorschlagsrecht dazu hat das k. k. General - Commando in Nieder - Oesterreich. Die Betheilung, so wie die Ueberwachung der Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe auferlegt. Stiftung ties Stadthauptmanns zu Carlstadt, Etnerich Tj opasich* Bestehend in einem Capitale pr. 150 fl. C. M., von dessen Interessen jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers (12. Februar) zwei Invaliden croatischer Nation, alle Jahre abwechselnd von einem andern der vier Carlstädter Gränz - Infanterie - Regimenter, zu gleichen Theilen zu betheilen sind. Die Auswahl der zu Betheilenden ist den betreffenden Obersten und Regiments - Commandanten , die Bestätigung dem vereinigten Banal - Warasdiner Carlstädter General - Commando eingeräumt. Stiftung des I'et ihn ursch alls Gideon Freiherrn v. Eoudon. Besteht in einer öpercentigcn Staatsschuldversehreibung pr. 732 fl. C. M., deren Interesse für arme Soldatenkinder des vom Stifter innegehabten, gegenwärtig Herzog Wilhelm Nassau Infanterie - Regiments Nr. 29 bestimmt ist. Die Vertheilung der Stiftungs - Interessen steht dem jeweiligen Obersten und Commandanten dieses Infanterie - Regiments zu. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen.