Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1844)

CAVALLERIE

506 Stiftungen. sich ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind, und wenn einst keine Invaliden dieser Classe vorhanden seyn wer­den, für Kinder solcher Invaliden, die sich im Dienste ausge­zeichnet haben, als Beitrag zur Erziehung. Die Geeigneten kön­nen öfter betheilt werden. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden General in Böhmen. Stiftung den verstorbenen Feldmarschall- JLieutenonts- Witwe Francisco Antoinette Freiin von Ijonquev>ille9 gebornen Devillers• Das Stiftungs-Capital bildet die verloste k. k. Staatsschuld­verschreibung Nr. 16,735, ddo. 1. November 1840, á 5 Percent, pr. 1000 fl. , deren jährliches Erträgniss für zwei der ältesten, dürftigsten und gebrechlichsten in Nieder-Oesterreich befindli­chen Individuen, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, oder deren Witwen, bestimmt ist. Das Vorschlagsrecht dazu hat das k. k. General - Commando in Nieder - Oesterreich. Die Betheilung, so wie die Ueberwachung der Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe auferlegt. Stiftung ties Stadthauptmanns zu Carlstadt, Etnerich Tj opasich* Bestehend in einem Capitale pr. 150 fl. C. M., von dessen Interessen jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers (12. Februar) zwei Invaliden croatischer Nation, alle Jahre ab­wechselnd von einem andern der vier Carlstädter Gränz - Infan­terie - Regimenter, zu gleichen Theilen zu betheilen sind. Die Auswahl der zu Betheilenden ist den betreffenden Obersten und Regiments - Commandanten , die Bestätigung dem vereinigten Ba­nal - Warasdiner Carlstädter General - Commando eingeräumt. Stiftung des I'et ihn ursch alls Gideon Freiherrn v. Eoudon. Besteht in einer öpercentigcn Staatsschuldversehreibung pr. 732 fl. C. M., deren Interesse für arme Soldatenkinder des vom Stifter innegehabten, gegenwärtig Herzog Wilhelm Nassau In­fanterie - Regiments Nr. 29 bestimmt ist. Die Vertheilung der Stiftungs - Interessen steht dem jeweiligen Obersten und Commandanten dieses Infanterie - Regiments zu. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen.

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