Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1844)
CAVALLERIE
Stiftungen. 495 Zweite Stiftung eben desselben• Die Widmung derselben ist für einen in dem Feldzuge des Jahres 1815 sieh vorzüglich ausgezeichneten und invalid gewordenen Mann, und in der Folge für einen sonstigen mit Kindern belasteten Invaliden vom Unterofficier abwärts dieses Regimentes, dann für eine Witwe eines verdienten Mannes vom Unterofficier abwärts desselben Regimentes, welche mit Kindern beschweret ist. Das Recht hierzu vorzuschlagen besitzt das k. k. Kürass.-Reg. Kaiser Nr. 1. Stiftung des Johann Domonkos und Franz Easzlo. Das Capital besteht in 2000 fl., von dessen Interessen die Hälfte am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers und Königs, und die andere Hälfte am Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin an 20 Invaliden des Pcsther Invalidenhauses vertheilt werden. Das Vorschlagsrecht steht der Pesther Invalidenhaus-Commission , das Bestätigungsrecht dem ungarischen General-Commando , die Verwaltung dem Hofkriegsrathe zu. Stiftung des Oberstlieutenants Ladislaus Ißujmovich v. Ehrenheim. Das Stiftungs - Capital besteht in einer Privat - Schuldverschreibung über (»00 fl. C. M. Die davon entfallenden Gpereenti- gen Interessen werden jährlich an zwei Real-Invaliden katholischer Religion, aus dem Orte Sinaez im Ottochaner zweiten Gränz-Regiments - Bezirke , welche das Lexhianer - Compagnie- Commando , im Vereine mit seiner Oekonomie-Verwaltung, dem Ottochaner Gränz-Regiments-Commando vorzuschlagen, und dieses solche zu ernennen hat, vertheilt. Die Verwaltung und Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Hofkriegsrathe ob. Stiftung des Oedenburger Comitats - Gerichtstafel- iteisitzers und gräflich Szechenyschen Güter-Itirectors , Joseph v. Ernuszt• Bestehend in 1500 fl. Staats - Obligationen , wovon die Interessen jährlich an dem Geburtstage Seiner Majestät des jetzt und künftig regierenden Monarchen an gebrechliche invalide Gemeine und Unterofficiere des Pesther Invalidenhauses durch den Inva- lidenhaus-Commandanten zu vertheilen sind.