Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1842)

CAVALLERIE

Stiftungen. Regimenter Mazzuchelli Nr. 10 und Kutschera Nr. 28, jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Regi* ments-Commando ob. General tier Cavallerie Michael Freyherr v. Kienmayer- sche Stiftung, vcn dem Militär-Etat in Mähren und Schle­sien zur 5ojährigen Dienstes-Jubeljeyer für diesen ihren Chef am 16. November 1824 begründet. Das Stiftungs-Capital betragt 6006 fl. 24^- kr. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestaltet , zwey, drey oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Regimentes Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher IOO fl.W. W. oder 4o fl. C. M. betheilt werden. Die Fürwalil dieses Individuums war dem Generale der Caval- Jerie , Freyherrn v. Kienmayer überlassen , nach desselben nunmehr erfolgtem Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Oberofficier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freyherrlich v. KienmayerJschen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberofficier dienen sollte, so übergehet das Präsentations - Recht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren. Stiftung des Stabs-Feldarztes Joseph Anton lilinz. Diese besteht in einer nieder-österreichisch-landständischen 4 percenti - gen Obligation pr. iooo fl., und einer 5 pcrccntigen Hofkammer- Öbligation pr. 1000 fl. Von beyden sollen die Interessen pr. 4^ A- Wiener Währung jährlich nach dem Willen des Stifters zur Unter­stützung eines aus Würzburg gebürtigen akademischen Zöglings, und in Ermanglung eines solchen, eines andern w'ürdigen verwen­det werden. Dem Akademic-Director ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten. Stiftung des Artillerie-Obersten v. Köchl. Verwaltet durch dieNiedet-Oesterreichische Landes-Regieruug. Für drey arme, den Wissenschaften und Künsten sich widmende Kinder, von Kriegskanzley-Bcamten , zu jährlichen 100 fl. für jedes. Das Besetzungsrecht steht bey dem Hofkriegsrathe.

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