Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1840)

CAVALLERIE

Stiftungen. 490 Das Präsentations-Recht hat das 9. Husaren-Regiment, über des­sen Vorschläge dem ungarischen General - Commando die Entscheidung Vorbehalten ist. Stiftung des Bischofs zu Tribunitz und k. ungarischen Statthalterey-Rathes Johann v. Roválik. Diese Stiftung ist für das Linien-Infanterie-Regiment Nr. 33. Das Stif- tungs - Capital beträgt 2000 fl. Von den>Jnteressen erhält der Re- giments-Caplan jährlich 20 fl. , um am i4* August, als dem Vor­abende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bey Novi, ein hei­liges Mcfsopfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regi­mente vom Untcrofficiere oder Cadetcn zum Obcrofficiere beförder­tes verdienstliches Individuum nach der Wahl des jeweiligen Regi- ments-Commandantcn einen Equiphungs-Beytrag. Die Verwaltung dieser Stiftung ist dem Hofkriegsratlie übertragen. Stiftung des Marktes Leonfelden im Mühlviertel von Oesterreich ob der Enns. Für zwey Invaliden des Infanterie - Regimentes Nr. *4. (Erzherzog Rudolph.) Das Capital bestehet in 1000 fl. Das genannte Regiment hat das Vorschlagsreclit; der Hofkriegsrath das Bene main gsrecht. Stiftung des F. M. L. Baron Levenehr. Das Benennungsrecht besitzt das k. k. General - Commando in Böhmen. De Widmung ist für einen Invaliden des k. k. Dragoner-Regiments Nr, 4 mit jährlichen 60 fl. nebst Natural-Deputatcn auf dem Gute Hollo­waus in Böhmen. Stiftung des Anton Isidor Fürsten zu I.obkowitz. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden Genera] in Böhmen. Die Widmung ist, von den Zinsen pr, jährlicher 120 fl. zwey, höch­stens drey solche Soldaten vom Unterofficiere abwärts zu bethei­len, welche in der Schlacht von Leipzig i8i3 sich ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind , und wenn einst keine Invali­den dieser Classe vorhanden seyn werden, für Kinder solcher Inva­liden, die sich im DiensLe ausgezeichnet haben, als Beylrag zur Er­ziehung. Die Geeigneten können öfter betheilt werden.

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