Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1838)

CAVALLERIE

488 Stiftungen. Stiftung des zu Wischau in Mähren verstorbenen Post­meisters Jgnaz Punsch. Bestehend in Staats-Obligationen zusammen pr. ii23 fl. C. M., deren Interesse jährlich am Geburtslage weiland Sr. Majestät des Kaisers Franz I. an Invalide zu verthcilen ist. Das Vorschlagsrecht stellt den fünf Invalidenliäusern , die Aus­wahl der Stiftlinge dem Nieder - Oesterreicliischen General- Commando mit Beiziehung des als Stiftungs-Curator aufge­stellten jeweiligen Feldkriegs-Secretärs zu. Die Verwaltung und Aufrechthaltung der Stiftung ist dem Hof- kriegsrathe übertragen. Stiftung des Majors Orazio Pizzini v. Thysberg. Das Verleihungsrecht hat das k. k. General-Commando in Ungarn. Die Widmung ist für sieben arme Witwen von k. k. Officiercn. Das Capital besteht in io.65o fl., auf dessen Interessen jedoch mehrere Nutzniefscr vom Stifter zum Theil angewiesen sind, nach deren Tod erst die Stiftung ganz in Wirksamkeit treten wird. Einstwei­len haben nur vier Officiers-Witwcn daraus einen Gcnufs. Die Obhuth über diese Stiftung ist dem Hofkriegsrathe zugewiesen. Stiftung des Spitals-Tracteurs Joseph Preisinger. Sie besteht in 5oo fl., in einer 4percentigen Staats-Obligation, wovon die Interessen mit jährlichen 20 fl. Conventions-Münze zur Prägung einer silbernen Medaille, mittlerer Gattung, bestimmt sind, welche an einen Schüler des niedern akademischen Lchr-Curses zu erthei- len ist, der sich in den Studien dieses Curses vorzüglich ausge­zeichnet hat. Stiftung der Oberlehrers-Witwe Susaima Plilzner. Die Vertheilung geschieht durah den Magistrat in Peterwardein. DerSliftungsgenui’s besteht in jährl. iofl., die für arme Witwen, Waisen, Hausarme und arme Schulkinder der Militär-Gränze bestimmt sind. Stiftung des Majors Anton von Portner. Das Capital besteht in 684 C. M. Von den 5 percentigen Zinsen sollen nach Absterben des Majors Anton Baron Portner die armen Kinder , vorzugsweise der Portner’schen und nach deren Erlöschung jene der Franz Baron JellachichJschen Familie erzogen werden ; auf den Fall aber , als diese beyden Fa­milien ausstürben , hat dieses als ein unwiderrufliches Eigenthum für die Erziehung armer Gränzkinder gewidmete Capital dem Gränz- Studienfonde anheim zu fallen. Diese Stiftung wird durch den k. k. Hofkriegsrath verwaltet.

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