Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1838)

CAVALLERIE

482 Stiftungen. Stiftung des Feldmurschall-Lieutenants Joseph Frey­herrn von Kempf. Mit einem Capitale von 66,4^4 A. in Wiencr-Stadt-Banco- und k. k. Hofkammcr-Obligationcn, dann von65ofl. in 5pcrcentigen Staats­schuldverschreibungen , deren jährliches Interesse zur Verbesserung der Soldatenknaben-Erxiehungshäuscr der k. k. Linien-Infanteric- Regimcnter Mazxuchelli Nr. xo und Kutschera Nr. 28, jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Regi­ments-Commando ob. General der Cavallerie Michael Freyherr v. llienmayer­sehe Stiftung, von dem Militär-Etat in Mähren und Schle­sien zur 5ojährigen Dienstes-Jubeljeyer für diesen ihren Chef am 16. November 1824 begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 6006 fl.-24$ kr. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge cs gestattet , zwey, drey oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Rcgimentes Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher IOO fl.W. W. oder 4o fl. C. M. betheilt werden. Die Fürwahl dieses Individuums war dem Generale der Caval­lerie , Freyherrn v. Kienmayer überlassen, nacli desselben nunmehr erfolgten Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Oberofficier in der k. k. Armee dienenden Mitgliedc der freyherrlich v. Kienmayer'schen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberofficier dienen sollte, so übergehet das Präsentations - Recht auf den jeweiligen cominandirenden Generalen in Mähren. Stiftung des Stabs-Feldarztes Joseph Anton lilinz. Diese besteht in einer nieder-österreichisch-landständischen 4 percenti- gen Obligation pr. xooo 11., und einer 5 pcrcentigen Hofkammer- Obligation pr. 1000 fl. Von beyden sollen die Interessen pr. 4^ fl» Wiener Währung jährlich nach dem Willen des Stifters zur Unter­stützung eines aus Würzburg gebürtigen akademischen Zöglings, und in Ermanglung eines solchen, eines andern würdigen verwen­det werden. Dem Akademic-Director ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten. Stiftung des Artillerie-Obersten v. Fxöchl. Verwaltet durch dieNiedei-OesterreichischeLandes-Rcgieruiig, Für drey arme, den Wissenschaften und Künsten sich widmende Kinder, von Kriegskanzley-Beamfen , zu jährlichen 100 fl. für jedes. D»J Besetzungirecht ateht bey dem Ilofhriegsratke.

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