Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1838)
CAVALLERIE
478 Stiftungen. Stiftung des Majors Carl Ritter von Gaupp. Diese Stiftung besteht in einem Capitale von 11,000 fl., von welchem 8000 fl. in 2j percentigcn Wiener-Stadt-Banco-Obligationen, und 3000 fl. in 5 percentigen Staatsschuldverschreibungen deposilirt sind. Die Interessen des Stiftungs-Capilales sollen alljährlich zur Unterstützung fleiisiger und ordentlicher Hausväter der gesammten k. k. Militär-Gränze, welche die Erde mit Fleifs und Ordnungsliebe bebauen, in ihrer Landwirtschaft und Agricullur aber ohne eigenes Verschulden durch böse Menschen, oder störend und nachtheilig einwirkende Naturereignisse Schaden erlitten haben, verwendet werden. Das Recht dieser Verwendung übor die von den Gränz-General- Commanden zu erstattenden Vorschläge, und die Aufrecht« haltung dieser Stiftung steht dem k. k. Hofkriegsrathe zu. Stiftung des Ffarrers Thomas Gergurevich. Die Vertheilung geschieht von dem jeweiligen Pfarrer zu Neu- Kapella in Slavonien. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capitale pr. 2770 fl. haben eine dreifache Bestimmung, und zwar: zur Unterstützung für einen dem geistlichen Stande sich widmenden Jüngling aus der Verwandtschaft des Stifters, für arme Witwen und Waisen, und endlich für mittellose Kranke in dem Neu-Kapellaner Pfarrbezirke mit Arzeneyen. Stiftung des Oberamtes Gosling (wie Seite Stiftung der Gräfinn Isabella Golz. Das Vorschlagsrecht besitzt das General-Commando in Böhmen. Die Widmung der Zinsen von dem Stiftungs-Capitalc pr. 24.000 fl. ist für vier arme pensionsunfähige Militär-Officiers-Witwen. Stiftung des Gremiums der Wiener Gr of skandier. Se. Majestät der Kaiser und König haben das B e- nennungsreclxt zu dieser Stiftung, Sie wird vom k. k. Hofkriegsrathe verwaltet. Sio ist für solche k. k. Officiece vom Hauptmann abwärts gewidmet, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3 und 1814 cderxSiS invalid geworden und verheirathet sind. Es erhalten daraus 5 solche Officiere jährlich 3oo fl. 10 — — — 200 — iS — — — 100 — und nach ihrem Tode treten ihre Witwen in denselben Genufs.