Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1837)
CAVALLERIE
Stift unsen. 475 Stiftung der F. JM. L, Witwe Gräßnn Cordua. Durch das Nieder-Oesterr. General-Commando verwaltet. Gewidmet für fünf pensionsunfähige Officiers-Witwen, und eben so viele pensionsunfähige Waisen, wenn die einen und die andern zugleich ganz vermögenlos sind. Stiftung der Gräßnn Juliana Croce. Für Waisen von k. k. Officieren und Militär-Beamten. Das Bctheilungsrecht mit dem jährlichen Capitals - Interesse besitzt der jeweilig in der Lombardié commandirende General. Stiftung des Bürgers Philipp Cruics. Der Erzbischof und Metropolit in Karlowiz hat das Verlei- hungsrecht. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capilale pr. 3y36 fl. 46-| sind für stu- dirende Jünglinge griechisch- nicht unirter Religion gewidmet. Stiftung des 7t. Ti. Majors Carl Dell. Zur Erziehung zweyer Jünglinge evangelischer Religion, welche die Anlagen besitzen , gute Officiate zu werden. D as Capital besteht in i5,000 fl. Das Vorschlagsrecht besitzt der evangelische Kirchen-Convent zu Oedcn- burg in Ungarn , das Benennungsrecht der k. k. Hofkriegsrath. Stiftung des Hoch-und Deutschmeister ~ Inf anterie- Regiments IVr.4. Zur immerwährenden Gedächtnifsfeyer des glorreichen Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers Franz I., hat die Mann, schaft vom Feldwebel abwärts des iten und 2ten Feld- Bataillons, am 12. Februar 1822 in der Cantonirungs-Station Nocera im Königreiche beyder Sicilien ein freywillig zusammen gelegtes Capital von 200 fl. Conventions-Münze^mit der Widmung gegründet, dafs von den alljährig eingehenden Interessen jedesmahl am 12. Februar die zwey ältesten in der Versorgung des Wiener Invaliden-Hauses befindlichen Veteranen dieses Regimentes zu gleichen Beträgen auf die Hand betheilt werden sollen. Stiftung des Hof kriegs-Agenten Franz Georg Dieffenbadh. Das Vorschlagsrecht hat das k. k. Infanterie - Regiment Nr. 2. Die Widmung ist für einen verherratheten Mann dieses Regimentes, welcher sich in den Feldzügen der Jahre i8i3 oder i8i4 ausgezeichnet hat, und in der Folge für einen andern Invaliden dieses Regt'- mentes yom Unterofficier abwärts.