Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1835)

CAVALLERIE

<ijco Stiftungen. Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. kaiserl. Invaliden. Se. Majestät fl er Kaiser und König haben das Benen- nungsreclit zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k. Hof- kriegsrathe verwaltet. Ihre Widmung ist für solche OiTiciere vom Hauptmanne abwärts ledi­gen oder verhcirathetcn Standes, und für solche Soldaten rom Un- tcrofficiere abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3, 1814 oder i8i5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Officiere jeder ....................100 fl. W. W. 2 00 invalide Unterofficiere und sehr verdienstliche Gemeine je<ler . 5o — — — 11^5 invalide Gemeine jeder............... s5 — — — u nd 4 Gemeine jeder . . 26 fl. C. M. Die Betheilung geschieht jährlich am 11>. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkrnahlcs die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in der Residenz­stadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Ileldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwäriig zu erhalten. Stiftung eines 1 er eins zu Teschen. Der Vorschlag hierzu stehet bey dem General-Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drey Witwen solcher Soldaten des k. k. IR. Nr. 58, welche in den Feldzügen der Jahre i8l3 oder i8l4 todl geblie­ben sind. In F.rmanglung deren werden die gesammten Capitals- Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regimentes jährlich, bis sie da« Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins in Wien. Unter der Leitung des k. k. Hofkriegsrathes. Der Zweck derselben ist , zehn vorzüglich tapfere Krieger der österrei­chischen Armee vom Unterofficier abwärts, weiche sich im Feld­zuge des Jahres i8i3 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher 100 fl. lebenslänglich so zu betheilen, dafs nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ueber- lebenden zufalle, bis der Letzte gesammte Zinsen des Stiftungs- Capitals auf seine Lebenstagc allein zu geniefsen habe; nach des­sen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beyträgen für verdiente Invali­den von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, wenn ein dein letztem ähnlicher Krieg ausbreehert sollte, ein« gleiche Stif­tung begründen »1 können.

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