Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1835)

CAVALLERIE

4?8 Stiftungen. Stiftung des verstorbenen General-Majors Adam Lorenz von Leiter. Bestehend: in vier Actien der k.k. priv. österreichischenNational-Bank, deren Interessen - Dividenden dazu gewidmet sind, dafs hiervon vier mittellose verdienstliche, pensionirte und gebrechliche in oder aufser einem Invalidenhause lebende subalterne Officiere lebenslang bethcilt werden. Das Vorschlagsrecbt ist den Commandantcn der Invalidenhäuser zu Wien , Prag, Pest und Pettau, das Auswahl- und Ver- leihungsreckt den betreffenden General - Commanden ein­geräumt. Die Verwaltung der Stiftung liegt dem Ifofkriegsratlie ob. Stiftung des Feldmarschall - Lieutenants Joseph Frey­herrn von Jiempf. Mit einem Capitale von 66,424 fl- in Wiener ^Stadt-Banco- und Ir. k. llofkammcr-Obligationen, dann von 65o fl. in 5percentigen Staats- Schuldverschreibungen , deren jährliches Interesse zur Verbesserung der Soldatcnknaben-Er.ziehtmgshäuser der k. k. Linien-Infantcrie- Regimenter Mazzuchelli Nr. 10 und Kutschera Nr. 28, jedem zur Hälfte bestimmt ist. D ie Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen P«.egi- ments-Cömmando ob. General der Cavallerie Michael Freyherr v. Fiienmayer- se.he Stiftung, von dem Militcir-Etat in Mähren und Schle­sien zur 5oj ähr igen Dienstes-Jubelfeyer für diesen ihren Chef am i6- November 1824 begründet. Das Stiftungs-Gapital beträgt 6006 fl. 2^ kr. Von dem Ertrage dieses »Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Veimehrung in der Folge es gestattet , zwey, drey oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Rcgimenles Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher 100 Ö.W. W. oder 4o 11. C. M. betheilt werden. D ie Fiirwalil dieses Individuums war dem Generale der Caval­lerie , Freyherrn v. Kienmayer überlassen , nach desselben nunmehr erfolgten Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Oberofflcier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freyherrlich v. Kienmayer’schen. Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberofflcier dienen sollte, so übergehet das Fräsentations-Recht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren.

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