Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1834)
CAVALLERIE
4£4 S fitt ungern <h'r Soldatenknaben-Erziehungshäuser der le. k. Linien-Infanterie- Rcgimenter Mazzuchelli Nr. io und Kutschera Nr. 281 jedem zur Hai íte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Rcgi- ments-Commando ob. General der Cavallerie Michael Freyherr v. Kienmayer? sehe Stiftung, von dem Militär-Fiat in Mähren lualSchle* sien zur Sojiihrigen Dienstes-Jubeifeycr für diesen ihren Chef am 16. 1November 1824 begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 6co6 fl. a4j ltr. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestaltet, zwey, drey oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Rcgimenfes Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher ioo fi. W. W. oder 4o Jl. C. M. betheilt werden. Die Fürwalil (Weses Individuums war dem Generale der Gaval» lerie , Freyherrn v. Kienmayer überlassen , nach desselben nunmehr erfolgten Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Oberofficier in der h. h. Armee dienenden Mitgliede der freyherrlich v. Kienmnyer’schen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberofficier dienen sollte, so übergehet da* Fräsentatibns-Recht auf den jeweiligen commandirendeu Generalen in Mähren.- ■ — ——— Stiftung des Ári i Cieri e- Obersten v. Köehl. Verwaltet durch dieNieder-OesterreichischeLandes-Regierung. Für dü?y arme, den Wissenschaften und Künsten sich widmende Kinder, von Kriegskanzley-Beamten, zu jährlichen ioo fl. für jedes. Das Besetzungsrech't steht bey dem Jlofhriegsrathe. Stiftung des h. h. Bathes und Stabsfeldarztes, Doctor Émanuiel König. Sie besteht in 884 *n 5percentigen Staatsschuidverschreibungen, wovon die Zinsen einem mittellosen feldärztlichen Zöglinge des niederen Lehr-Curses an der medicinisch-chirurgischen Josephs- Akademie nach vollständig beendetem Lehr-Curje, um! wenn er die Studien daselbst mit Auszeichnung zurück gelegt hat, als eine Aushülfe zu seinem Rigorosurn zugewendet werden. Das Präsentations-Recht stehet dem Gremium der Josephs-Akademie, das Verleihungsrecht aber dem Director derselben /.u, Stiftung des Grafen Joseph Kotlowrat-Krahovshy, Freyherrn v. Vgeszd, für einen auf dessen Herrschaften gebürtigen Invaliden, und *ieh kein solcher fände, fits' den sonst vaidienstlich-