Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1833)

CAVALLERIE

454 Stiftungen, giments-CapIan jährlich 2o fl- , um am i4- August, als jiexn Vor­abende der im Jahre i*yqq vor gefallen er» Schlacht bey Novi, ein hei­liges Mefsopfcr für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiment's zu Verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regi- menté vom Unterofliciere oder Cadetcn zum OberofFiciore beförder­tes verdienstliches Individuum nach der Wahl des jeweiligen Regi- mcnts-^Gommandanten einen Equipirungs-Beytrag, Die Verwaltung dieser Stiftung ist dem IIolKriegsratlie übertragen. Stiftung des Marktes Leonfelden im Mühlviertel von Oesterreich oh dev Enns. Für sivcy Invaliden des Infanterie - Regimentes Nr. 14. (Erzherzog - Rudolph.) Da? Capital bestehet in jooo fl. D.a9 genannte Regiment hat das Voraohlagsrecht; der Hofkriegsrath das Beneiuumgsrccht. Stiftung des F. M. L. Baron Levenehr. Das Benennungsrecht bjesitzt das k it. General - Commando in Böhmen. Die Widmung ist für einen Invaliden des k. k. Dragoner-Regiments Nr. 4 mit jährlichen 6o fl- nebst Naiurai-Deputatea auf dem Gute liollo- waus in Böhmen. Stiftung des Anton Isidor Fürsten zu Lobhowilz. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden General in Böhmen. D io Widmung ist, von den Zinsen pr. jährlicher i2o fl. zwey, höch­stens drey solche Soldaten vom Unterofliciere abwärts zu betbei- len, welche in der Schlacht von Leipzig i8i3 sich ausgezeichnet, und Herauf invalid geworden sind, und wenn einst keine Invali­den dieser Classe vorhanden seyn werden, für Rinder solcher Inva­liden, die sich im Dienste ausgezeichnet haben, als BeyJrag zur Er­ziehung. Die Geeigneten können öfter bethciil werden. Stiftung des beym i. Feld-ArtiUerie-Regimente verstor­benen Oberstlieutenants Linxweiler, Diese Stiftung besteht in einem Capitale von 1.3,278 fl. iu verschiedenen Obligationen, wird vom 1. Artillerie-Regimante verwaltet, und dia laufenden Interessen werden jährlich nach der Anordnung des Stifters in gleichen Beträgen unter die vater- und mutterlo,sen Kin­der von der Artillerie-Brauche vcrthcilct.

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