Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1833)

CAVALLERIE

446 Stiftungen. Stiftung der Geschwister: Johann, Rembert, Theresia, Anna, Regina und Anton Brandstetter mit iooo fl. Capital, von dessen Interesse jährlich am 18. Fe- -bruar und 8. November (den Sterbetagen ihrer Aeltern) eine Messe in der Capelle des Invaliden-Hauses zu Pettau gelesen, dem Priester das Stipendium und die Stollgebühr entrichtet, und der Rest an so viele Invaliden des Hauses vertheilet werden soll, dafs auf jeden ein Gulden Conventions-Münze entfalle. Diese Invaliden müssen ans Vordernbcrg, und in deren Ermanglung sonst aus Steyermark gebürtig, überhaupt aber vorzugsweise solche seyn, die im letzten Kriege invalid geworden sind. Die Verwaltung dieser Stiftung ist eine Obliegenheit des Ilofkriegsraths. Stiftung des F. DJ. L. Valentin Grafen Browne. D as Vorschlagsrecht besitzet das niederöst. Jud. del. mil. mixt. Von den Capitals-Zinsen sind Arme inner den Linien Wiens nicht mit einem jährlichen Genüsse, sondern so zu betheilen, dafs sie in der» Stand gesetzt werden, nützliche und arbeitsame Menschen zu werden. Stiftung der Gemeinden der Herrschaft Brumcv in Mähren. Auf Zulagen für vier in dieser Herrschaft gebürtige Invaliden. D ic Auswahl und Betheilung stehtbey dem Gcneral-Commando in Mähren. D as Capital beträgt z5o fl. Stiftung auf Veranlcissurig des Brunner Stadt-Magistrats. Bestellt in einem Capitale von iz5o fl. C. M., nebst einer von dem dortigen Israeliten Samuel Kern geschenkten mährisch­ständischen Aerarial - Pamatka per ioo 11. D ie Widmung ist für das jeweilige Regiments-Knaben-Erzichungshaus zu Brünn. Die Verwaltung derselben steht dem mährisch - schlesischen General- Gommando zu. Stiftung der Elisabeth Brufs, h. Ii. Militär-App ellations- Raths- TV itwe. Auf sechs Messen in der Invaliden - Haus - Kirche zu Wien, mit einer Zulage von fünf Kreuzern Conventions - Münze für jeden der vier dabey jedes Mahl gegenwärtigen Invaliden. Die jedesmahlige Wahl dieser Invaliden stehet der Invaliden - Haus,- Commission zu.

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