Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1832)
CAVALLERIE
452 Stiftungen. Stiftung des Hauptmanns Happel. D as Recht hierzu vorzuschlagen, besitzt das Nieder - Oesterr. General-Commando. Sie ist für krüppelhafte, ohne ihre Schuld verarmte Personen ohne Unterschied des Geschlechtes und des Militär-oder Civil-Standes gewidmet ; nur hat bey gleicher Dürftigkeit eine Person des Militär-Standes den Vorzug. Der Stiftungsgenufs besteht für zwey Individuen. Stiftung des Feldmarsch all - Lieutenants Joseph Frey- herrn von Kempf. Mit einem Capitale von 66,4^4 fl- in Wiener-Stadt-Banco- und k. k. Hofkammer-Obligationen, dann von 65o fl. in öpercentigen Staatsschuldverschreibungen , deren jährliches Interesse zur Verbesserung der Soldatenknaben-Erziehungshäuser der k. k. Linien-lnfanterie- Regimenter Mazzuchelli Nr. io und Kutschera Nr. 28, jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Regi- ments-Commando ob. General der Cavallerie Michael Freyherr v. Kienmayersehe Stiftung, von dem Militär-Etat in Mahren und Schlesien zur Bojeihrigen Dienstes-Jubelfey er für diesen ihren Chef am 16. November 1824 begründet. D as Stiftungs-Capital beträgt 6co6 fl. 2.L\ kr. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestaltet, zwey, drey oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Regimentes Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher 100 fl. W. W. oder 4O fl. C. M. betheilt werden. Die Fürwahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie , Freyherrn v. Kienmayer überlassen, nach desselben nunmehr erfolgtet: Ableben aber ist das Präsentations-R-echt dem jeweiligen ältesten als Oberoffieier in der h. k. Armee dienenden Mitgliede der freyherrlich v. Kienmayer’schen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberoffieier dienen sollte, so übergehet das Präsentations-Recht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren.