Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1831)

CAVALLERIE

Stiftungen 461 Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. kaiserl. Invaliden, S e. Majestät der Kaiser und König haben das Benen- nungsrecht zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k. Hof- kriegsrathe verwaltet. Ihre Widmung ist für solche Oificiere vom Hauplmanne abwärts ledi­gen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Un- terofficiere abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8l3, l8i4 oder i8i5 invalid geworden sind. D araus erhalten 5o Officiere jeder ...... t IOO 11. Wi W. 200 invalide Unterofficicre und sehr verdienstliche Gemeine jeder .- So — — — Iiy5 invalide Gemeine jeder ..... 25 — — — und 4 Gemeine jeder . . 25 11. 0. M. Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkmahles die Erinnerung an die im Jahre i8i4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in der Residenz­stadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. Stiftung eines Vereins zu Teschen. Der Vorschlag hierzu stehet bey deru General-Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist rür drey Witwen solcher Soldaten des k.k.IR. Nr. 56, weiche in den Feldzügen der Jahre l8l3 oder i8l4 todt geblie­ben sind. In Ermanglung deren werden die gesummten Capitals- Zinsen an Soldatcn-Waiscn dieses Regimentes jährlich j bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen scyn. Stiftung eines Vereins in Wien. Unter der Leitung des k. k. Hofkriegsrathes. Der Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österrei­chischen Armee vom Unterofficier abwärts, welche sich im Feld­züge des Jahres i8i3 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher 100 fl. lebenslänglich so zu bethcilcn, dafs nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ueber- lcbenden zufalle, bis der Letzte gesammte Zinsen des Stiftungs- Capitals auf seine Lebenstage allein zu geniefsen habe; nach des­sen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beylrägen für verdiente Invali­den von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, wenn em dem letztem ähnlicher Krieg ausbrechen sollte, eine gleiche Stif­tung begründen zu können.

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