Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1831)

CAVALLERIE

Stiftungen. 45 9 Theresianischen Ritter- Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stifterinn jeweilig einem solchen Officiers-Sohne verlie­hen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschließlich vom Ritter- oder Freyherrnstande ist, dessen beyde Aeltern adelig und mittellos sind , der Vater im Felde sich rühm­lich ausgezeichnet und wenigstens Jen Rang eines Hauptmannes bis einscliliefslich eines Obersten in einem Linien-Infantcrie- oder Cavallerie-Regimente bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Baron Ertcl von Krehlau'schen Familie soll den Vorzug haben. Die Wahl und die Ernennung des Stiftlings stellt dem h. h. Ilofhriegsrathe zu. Stiftung des fürstlichen Hauses zu Schwarzenbergs Sie bestehet in ijooo fl. in Böhmisch-ständischen Aerarial-OLligationen, wovon die Interessen, nebst jährlichen /jo fl. W. W, aus den Ren­ten der Herrschaft Wittingau, einem feldärtztlichen Zöglinge des niederen Lehr-Curses, welcher aber auf den in den k. k. Erbstaaten gelegenen fürstlichen Herrschaften geboren seyn mufs, jährlich ver­abfolgt Werden. Dem Regierer dieses fürstlichen Hauses ist das Recht Vorbehal­ten, einen feldarztliehen Zögling für den Geuufs dieses Sti­pendiums zu priisentiren. Stiftung des Anton Gilbert Edlen von Seydel. Capital iooo fl. zu 5 pCt. Conventions-MÜnze. Das jährliche Interesse ist bey einer festlichen Veranlassung an fünf solche Invaliden des Wiener Invaliden-Hauses, welche noch mit Keiner der im Laufe der letzten Kriege für Inva* liden errichteten Stiftungen betheilt worden sind, zu glei­chen Theilen zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht steht bey dem Invaliden-Hauses-Commando ; die Verwaltung und Aufrechthaltung liegt dem k. k. Hofkriegsrathe ob. Stiftung des Joseph Seunig. Das Benennungsrecht hat der jeweilige Oberbeamte des Guteg des Stifters, genannt Strobelhof in Inner-Oesterreich. Die Widmung ist für einen Invaliden mit monatlich i fl. \V. W,

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