Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1831)
CAVALLERIE
452 Stiftungen. O Stiftung des Hauptmanns Happel. Das Recht hierzu vorzuschlagen, besitzt das Nieder- Oesterr. General-Commando. Sie ist für krüppelhaftc, ohne ihre Schuld verarmte Personen ohne Unterschied des Geschlechtes und des Militär-,oder Civil-Standes gewidmet ; nur hat bey gleicher Dürftigkeit eine Person des Militär-Standes den Vorzug. Der Sliftungsgcnufs besteht für zwey Individuen. Stiftung des Feldmarschall - Lieutenants Joseph Frey- herrn von Hempf, Mit einem Capitale von 66,4^4 fl- in Wiener-Stadt-Banco- und k. k. Hofkammer-Obligationen, dann von 65o fl. in Spercenligen Staats- schuidverschreibnngen , deren jährliches Interesse zur Verbesserung der Soldatenknaben - Erziehungshäuser der k. k. Linien-Infanterie- Regimenter Mazzucheili Nr. io und Kutschera Nr. 28, jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Süftung liegt dem jeweiligen Regi- ments-Corumandö ob. General der Cavallerie Michael Freyherr v. Hienmayer- sche Stiftung, von dem Militär-Etat in Mahren und Schlesien zur Sojährigen Dienstes-Juhelfeyer für diesen ihren Chef am 16. November 1824 begründet„ Das Stiftungs-Cap ital beträgt 6006 fl. zQ hr. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in dér Folge es gestattet, zwey, drey oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husarcn-Regimenfes Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher 100 fl. W. W. oder ^o fl. C. M. betheilt werden. Die Fürwahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie , Freyherrn v. Kienmayer überlassen , nach desselben nunmehr erfolgten Ableben aber ist das Präsentations-R.echt dem jeweiligen ältesten als Oberoflicier in der h. k. Armee dienenden Mitgliede der freyherrlich v. Kienmayer’schen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberofficier dienen sollte, so übergehet das Presentations - Recht auf den jeweiligen commaudirenden Generalen in Mähren.